Neuer Leak: EU-Kommission plant 20-jähriges Leistungsschutzrecht

Nach der Folgenabschätzung für die EU-Urheberrechtsreform ist jetzt auch ein Entwurf für die eigentliche Richtlinie ins Netz gewandert. Die Kommission will demnach einen weiten Schutz für Presseartikel im Internet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 147 Kommentare lesen
Neuer Leak: EU-Kommission plant 20-jähriges Leistungsschutzrecht
Lesezeit: 2 Min.

Dass die EU-Kommission ein umfangreiches Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet im Rahmen der Copyright-Reform vorschlagen dürfte, zeichnete sich vorige Woche anhand einer ins Netz entfleuchten Folgenabschätzung zu der Initiative bereits ab. Mit einem weiteren Leck des Entwurfs, den IPKat am Mittwoch veröffentlicht hat, wird nun deutlich: Die Schutzfrist für das heftig umkämpfte neue Exklusivrecht soll laut Artikel 11 vergleichsweise lange 20 Jahre betragen.

Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) hat sich demnach mit seinem Ruf nach einer Art "Google-Steuer" im Kollegium voll durchgesetzt. Die Verfasser der Folgenabschätzung liebäugelten noch mit einer Schutzdauer von fünf bis zehn Jahren. Das einschlägige Leistungsschutzrecht hierzulande hat der Gesetzgeber auf ein Jahr begrenzt. Es bezieht sich zudem allein auf gewerbliche Betreiber von Suchmaschinen und News-Aggregatoren. Der skizzierte EU-weite Schutzanspruch zielt dagegen voraussichtlich auf alle kommerziellen Nutzer von Presseartikeln ab, also etwa auch auf soziale Netzwerke.

Mit dem Entwurf bestätigt sich auch, dass die Kommission Plattformen für nutzergenerierte Inhalte stärker regulieren und ihnen den Einsatz eines Content-ID-Systems vorschreiben will, wie es YouTube bereits einsetzt. Allerdings greift es damit oft daneben und erzürnt Bürgerrechtler. Mit den "Upload-Filtern" sollen widerrechtlich hochgeladene geschützte Inhalte möglichst rasch wieder von den Online-Angeboten verschwinden.

Um mehr Filme und andere audiovisuelle Beiträge in Video-on-Demand-Diensten wie Netflix oder im Fernsehen zeigen zu können, ist nur ein staatlich moderiertes Schiedsverfahren mit Interessensvertretern vorgesehen. Von einem "Aus" für Geoblocking auch im Filmbereich ist keine Rede mehr. Auch eine Klausel zur Panoramafreiheit zeichnet sich nicht ab: in dem Papier findet sich dazu kein Wort. Als einzige Schmankerl bleiben die erweiterten Nutzerrechte im Bildungs- und Wissenschaftsbereich und zur "Bewahrung des kulturellen Erbes", die sich bereits abzeichneten.

Julia Reda, die als Piratin im EU-Parlament sitzt, kritisierte das Vorhaben scharf. "Anstatt der nötigen Reformen enthält der Vorschlag lauter Versuche, veraltete Geschäftsmodelle vor dem Fortschritt zu schützen", fürchtet sie. Die Freiheit des kreativen Schaffens im Netz, Innovationschancen für Startups und der Abbau von Grenzen innerhalb der EU seien der Kollateralschaden. Die Vereinigung European Digital Rights (EDRi) warf der Kommission vor, sich voll auf Industrielinie geschlagen zu haben. Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (Igel) wittert in dem "Hypervorstoß" einen "direkten Angriff auf die Linkfreiheit". (kbe)