Vignettenpflicht für Umweltzonen in Frankreich

Ab 1. Januar 2017 wird in allen französischen Städten, die ihren Verkehr aus Umweltgründen eingeschränkt haben, zusätzlich zu den bestehenden Fahrverboten eine einheitliche Umweltplakette „Crit'Air“ eingeführt. Für Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, gilt eine Übergangsfrist

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Von
  • Florian Pillau

Ab 1. Januar 2017 wird in allen französischen Städten, die ihren Verkehr aus Umweltgründen eingeschränkt haben, zusätzlich zu den bestehenden Fahrverboten eine einheitliche Umweltplakette „Crit'Air“ eingeführt. Für Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, gilt eine Übergangsfrist.

Ähnlich wie die Umweltplaketten in Deutschland sollen nun auch ihre französischen Pendants funktionieren. Ausländer bekommen eine Übergangsfrist.

(Bild: TÜV)

Die Plakette soll zwar ab Anfang 2017 für Touristen, die mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, erhältlich sein, jedoch müssen sie die Vignette erst ab 1. April 2017 an ihrem Fahrzeug angebracht haben. Sie wird auf die Windschutzscheibe des Autos geklebt. Die Behörden erteilen Plaketten in sechs Kategorien, die sich nach dem Jahr der Erstzulassung und Abgaswerten richten.

Am 1. Juli 2016 hat Paris seine Umweltzone im Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard Périphérique) weiter verschärft. Nach Lkw und Bussen wurde auch die Einfahrt von Pkw beschränkt. Für Autos mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 1999 gilt von Montag bis Freitag ein zeitlich begrenztes Fahrverbot von 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends. Der Stadtautobahnring selbst fällt nicht in den Regelungsbereich. Seit September wird bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 35 Euro erhoben, ab 1. Januar 2017 sind es 68 Euro. (fpi)