Playboy-Klage gegen Suchmaschine erneut abgewiesen

Excite darf in den USA weiterhin Werbebanner von Hardcoreporno-Anbietern einblenden, wenn jemand nach "Playboy" sucht.

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Von
  • Axel Kossel

Wenn Suchmaschinen nach der Eingabe von geschützten Markennamen gezielt Werbebanner Dritter einblenden, verstößt dies nicht gegen das US-Wettbewerbsrecht. Zu diesem Urteil gelangte Anfang der Woche die Bezirksrichterin Alicemarie Stotler in Santa Ana, Kalifornien. Sie lehnte damit eine Klage des Playboy gegen die Suchmaschine Excite und deren Lizenznehmer Netscape ab. Die Suchmaschine hatte bei den Suchbegriffen Playboy und Playmate Banner von Hardcoreporno-Anbietern eingeblendet.

Der Playboy sah darin eine Verletzung seines Warenzeichens. Richterin Stotler entschied hingegen, dieses so genannte "Keyword Advertisement" sei nicht ungesetzlich. Excite und Netscape nutzen nach ihrer Meinung die Warenzeichen nicht, um eigene Produkte oder Dienste zu kennzeichnen. Sie bestätigte damit ein Urteil vom Juli vergangenen Jahres, bei dem das Gericht jedoch der Kernfrage nach einer Markenrechtsverletzung ausgewichen war, indem es in seiner Urteilsbegründung darauf verwies, dass Playboy und Playmate generische Begriffe seien.

Die Rechtsprofessorin Jessica Litman, eine Expertin für geistiges Eigentum im Internet, begrüßte das neue Urteil. Während einige Gerichte immer mehr dazu tendieren, den Inhabern von Warenzeichen weit reichende Rechte in Bezug auf die Nutzung ihrer Marken im Internet zu gewähren, halte sich die Entscheidung erfreulicherweise an traditionelle Rechtsprinzipien. Das Vorgehen der Suchmaschine entspreche (in den USA legaler) vergleichender Werbung. Eine Firma, die zu einem fremden Markennamen ein Werbebanner schaltet, sage dem Verbraucher: "Sie interessieren sich für den Playboy? Dann interessieren Sie sich vielleicht auch für unser Angebot." Dies sei ein übliches Vorgehen in der Werbung. Als weitere Analogie führt Litman einen Laden an, der ein Marken-Parfum anbietet und das Regal daneben an einen anderen Kosmetikhersteller vermietet.

Keyword Advertisement ist eine verbreitete Technik, mit der viele Portals und Suchmaschinen ihre Werbeeinnahmen erhöhen. Marissa Gluck, Analystin für Online-Werbung, schätzt, dass Portals 20 bis 30 Prozent ihrer Umsätze auf diesem Weg generieren. Excite-Anwalt Jeffrey Riffer betonte die Bedeutung des Urteils: Es sichere den Betreibern Werbeeinnahmen, die notwendig seien, um die Dienste auch weiterhin kostenlos anbieten zu können. Allerdings hat der Playboy angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In Deutschland sieht die Rechtslage anders aus: Im März dieses Jahres untersagte das Hamburger Landgericht Excite das Keyword Advertisement. Der Kosmetikkonzern Estée Lauder reichte damals gleichzeitig in den USA, in Frankreich und Deutschland Klage ein, nachdem Excite an die Firma iBeauty Werbebanner verkauft hatte, die bei der Suche nach Estée Lauder eingeblendet wurden. Dies hielten die Hamburger Richter für wettbewerbswidrig. (ad)