Unfall mit skurrilen Folgen

Eine aktuelle Klage in den USA wirft die Frage der Verantwortung eines Technikkonzerns auf. Doch darauf gibt es eine einfache Antwort.

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Angefangen beim Alarm bei Zugverspätungen über die automatische Steuerung der Heizung bis hin zum digitalen und ansprechbaren Assistenten für Zuhause: Apps und Maschinen nehmen immer mehr Platz in unserem Alltag ein. Dass das auch aufs Autofahren zutrifft, ist kein Geheimnis. Assistenzsysteme fürs Einparken, Spur- und Abstandhalten verleiten die Fahrer dazu, die Aufmerksamkeit mal schweifen zu lassen – und somit einen Teil der Verantwortung auf ebendiese Maschinen zu übertragen.

Welche skurrilen Auswirkungen das nach sich zieht, zeigt ein aktueller Fall in den USA. Wie das NY Mag berichtet, hat eine Familie Klage gegen Apple eingereicht. Vor zwei Jahren war ihre Tochter bei einem Autounfall ums Leben gekommen, weitere Familienmitglieder wurden verletzt. Der Unfallverursacher war abgelenkt, weil er während der Fahrt Apples Videochat FaceTime benutzte.

Dass Autofahrer während der Fahrt gern mal mit ihrem Smartphone beschäftigt sind, ist leider nichts neues. Erst im vergangenen Herbst hatten Verkehrspsychologen der TU Braunschweig in einer Studie festgestellt, dass die häufigste Nebenbeschäftigung von Autofahrern auf Autobahnen das Tippen auf dem Smartphone ist. In dem konkreten Fall in den USA beziehen sich die Kläger nun allerdings auf die Patentbeschreibung von Apples FaceTime. Demnach soll die Anwendung einen Blockierungsmechanismus besitzen, der die Nutzung ausschließt, wenn die Smartphone-Nutzer zugleich ein Fahrzeug fahren. Apple habe aber versäumt, diesen zu entwickeln und in das in den Unfall verwickelte iPhone-Modell zu installieren. Dem Hersteller wird hier also nun eine Verantwortung zugeschoben.

So tragisch der Unfall für die Familie auch gewesen sein mag, so sei ihr doch gesagt: Apple trifft in diesem Fall keine Schuld. Hat die FaceTime-App den Wagen des Unfallfahrers gesteuert? Oder hat Tim Cook höchstpersönlich den Wagen abdriften lassen? Wohl kaum. Da mag der Konzern auch noch so oft einen Blockierungsmechanismus in sein Patent hinschreiben. Die Klage der Familie richtet sich daher gegen den Falschen. Denn letztlich trägt immer noch der leibhaftige Fahrer die Verantwortung für das, was am Steuer passiert oder eben nicht passiert – wie etwa Ausweichen, Fahrspur halten etc. Der Fahrer, ob mit FaceTime oder einer anderen App auf dem Smartphone, sollte zumindest für die Dauer der Fahrt noch einen Funken Restverstand walten lassen. Frei nach der treffenden Phrase: Caution! This machine has no brain. Use your own.

(jle)