Rot ist das neue Grün

Sonderrechte für Radler an roten Ampeln - ein Schritt zur Anarchie im Straßenverkehr?

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Halleluja – dass ich das noch erleben darf. Radfahrer sollen künftig möglicherweise an bestimmten Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen dürfen. Das Bundesverkehrsministerium überlegt nach einem Bericht der Süddeutschen, entsprechende Schilder einzuführen – also eine Art grüner Pfeil speziell für Fahrradfahrer. Dies wäre zumindest ein kleiner Schritt, das sinnlose Herumstehen vor roten Ampeln zu reduzieren.

Dass dadurch die Anarchie auf deutschen Straßen ausbrechen würde, ist nicht zu befürchten. In Frankreich, der Schweiz und Idaho gibt es solche Regeln schon. Mehr Unfälle wurden dort nicht gezählt.

Kein Wunder: Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Auto- und Fahrradfahrern. Erstere gefährden in erster Linie andere, letztere sich selbst. Und Radfahrer sind mehrheitlich nicht lebensmüde, auch wenn Autofahrer manchmal den gegenteiligen Eindruck haben mögen. So ist es jedem Alltagsradler längst in Fleisch und Blut übergegangen, auch bei grünem Licht die anderen Verkehrsteilnehmer sehr, sehr genau im Auge zu behalten – besonders Rechtsabbieger oder Ein- und Ausparker.

Radfahrer sind es gewohnt, selbst für ihre Sicherheit verantwortlich zu sein. Es ist gerade die Erkenntnis, von all den Vorschriften und Ampeln im Zweifel nicht ausreichend geschützt zu sein, die bei den meisten Alltagsradlern früher oder später zu einem eher distanzierten Verhältnis zu diesen Einrichtungen führt. Es wäre schön, wenn die Straßenverkehrsordnung den Radfahrern diese Selbstständigkeit künftig stärker zugestehen würde. (grh)