Verwandte verraten unfreiwillig Serienkiller

Das Hochladen privater Daten kann – gewollte oder ungewollte – Konsequenzen für Dritte haben.

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Jede Diskussion über den Umgang mit privaten Daten läuft früher oder später auf ein Argument hinaus: „Ist doch meine Sache“. Nein, liebe digitalen Mitbürger, ist es nicht.

Beispiel 1: Wer meine Kontaktdaten in seinem Handy hat und WhatsApp installiert, lädt sie automatisch auch auf den WhatsApp-Server hoch. Vielen Dank auch. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel 2 ist noch krasser: Die US-Polizei konnte nach Jahrzehnten einen Serienmörder finden, indem sie seine DNA-Daten in eine frei zugängliche Webseite zur Verwandtschaftssuche hochluden. Während sich das Mitleid mit dem Serienkiller in diesem Fall in Grenzen halten dürfte, ist die ganze Sache doch auch für brave Bürger ziemlich gruselig. Wenn Millionen Menschen so intime Daten wie ihr Erbgut ins Netz laden, nur um ein paar vergessene Onkel und Tanten zu finden, ist das nicht mehr einfach nur eine befremdliche Privatangelegenheit. Es betrifft auch Dritte, nämlich ihre Verwandten.

Wer die DNA-Sequenzen einer ausreichenden Anzahl naher Familienmitglieder kennt, kann auch Rückschlüsse auf Herkunft oder Krankheitsrisiken von Verwandten ziehen, die nicht in der Datenbank stehen. Darunter dürften viele Informationen sein, die die Betroffenen nie und nimmer öffentlich preisgeben wollten. Auch hierfür vielen Dank!

(grh)