Kein Patent auf langstieligen Brokkoli

Das Europäische Patentamt nimmt eine Entscheidung in Sachen Brokkoli zurück. Es folgt damit der eigenen Richtlinie, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere nicht zu patentieren.

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Von
  • Inge Wünnenberg

Tiere und Pflanzen können nicht patentiert werden. Das scheint – ganz klar – eine Sache des gesunden Menschenverstands zu sein. Trotzdem ist genau dies in der Vergangenheit den großen Konzernen mit den sogenannten Biopatenten gelungen, wie zum Beispiel die Webseite "transparenz Gentechnik" berichtet. Denn auf der Basis der 1998 beschlossenen Europäischen Richtlinie für Biopatente wurden vom Europäischen Patentamt (EPA) in München durchaus "Patente auf Leben" gewährt. Grundlage für solche Entscheidungen waren die bei der Züchtung angewendeten Verfahren: Auf dieser Grundlage können somit durch ein neues "mikrobiologisches Verfahren" erzeugte Tiere oder Pflanzen patentiert werden.

Im Jahr 2013 erhielt zum Beispiel der US-Konzern Monsanto unter der Nummer EP1597965 ein Patent für einen speziell gezüchteten Brokkoli, der besonders langhalsig und deshalb leicht zu pflücken sei. Gegen die Entscheidung hatten neben der Konkurrenz eine ganze Reihe von Verbänden und die Organisation "Kein Patent auf Leben!" Einspruch eingelegt.

Den Weg geebnet für den Ende Oktober erfolgten Widerruf in Sachen Brokkoli hat aber wohl eine neue Regel der Europäischen Patentorganisation vom vergangenen Jahr. Danach erhalten ausschließlich aufgrund der konventionellen Verfahren wie Kreuzung und Selektion gezüchtete Pflanzen keinen Patentschutz mehr. "Das ist ein wichtiger Erfolg für das breite gesellschaftliche Bündnis gegen Patente auf Pflanzen und Tiere", begrüßte Ruth Tippe von "Kein Patent auf Leben!" die jetzt getroffene Entscheidung gegen das Monsanto-Patent. Das Bündnis hatte unter der Federführung der Organisation "Keine Patente auf Saatgut!" rund 75.000 Unterschriften gegen das Brokkoli-Patent gesammelt.

Interessant ist aber nun vor allem, wie es weiter geht. Rund 80 Patente habe das Europäische Patentamt auf konventionell gezüchtete Pflanzen oder auch daraus hergestellte Produkte erteilt, berichtet die Neue Zürcher Zeitung. Auch in anderen Fällen habe es bereits Einsprüche gegeben. Somit bleibt abzuwarten, ob auch andere ähnlich gelagerte Urteile zurückgenommen werden. Zu begrüßen wäre dies auf jeden Fall.

(inwu)