Für das digitale Erbe vorsorgen

Wer stirbt, hinterlässt inzwischen jede Menge Computerdaten. Doch häufig kommen die Angehörigen nicht an sie heran. Tipps, wie das nicht passiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
Für das digitale Erbe vorsorgen

(Bild: "snowy graveyard" / BenGrantham / cc-by-2.0)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Simson Garfinkel

Was würde mit ihrem digitalen Erbe passieren, wenn Sie plötzlich sterben würden, noch bevor Sie diesen Absatz beendet haben? Würden Ihre Angehörigen all das finden können, was Sie Ihnen auf Ihrem Rechner und in Ihren Smartphones und Tablets hinterlassen haben?

Für viele Menschen ist das keine hypothetische Frage mehr: Das Problem tritt tagtäglich auf, egal ob ein Mensch im hohen Alter stirbt oder Opfer einer Tragödie wird. Schlimmer noch: Die wenigsten Menschen haben vorgesorgt – schon auf analoge Art nicht. So fehlt etwa mehr als der Hälfte aller Amerikaner ein letzter Wille und dieser ist nur selten auf dem aktuellen Stand, wie eine Umfrage des Gallup-Instituts von vor zwei Jahren ergab.

Im Ergebnis heißt dies, dass den meisten Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen ein Wegweiser fehlt, wie sie mit dessen physischem und digitalen Nachlass umzugehen haben. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Fehlende Zugangsdaten oder notwendige rechtliche Genehmigungen, auf Nachlassinhalte überhaupt zuzugreifen.

Mehr Infos

Glücklicherweise kann jeder einzelne einiges tun, um zu vermeiden, dass es beim digitalen Erbe zu Problemen für die Angehörigen kommt. Dazu braucht es weder einen Anwalt noch kostenpflichtige Experten. Im folgenden haben wir sechs wichtige Punkte zusammengetragen.

1. Bauen Sie selbst eine Hintertür

Noch vor fünfzehn Jahren war es einfach, auf den Inhalt eines Laptops eines verstorbenen Angehörigen zuzugreifen – er war in den seltensten Fällen verschlüsselt. 2003 führte Apple dann ein Verfahren zur Komplettverschlüsselung von Festplatten ein, den viele Nutzer aktiviert haben. Sinn und Zweck war es, Daten im Fall eines Diebstahls zu schützen, doch dies sperrt gegebenenfalls auch Erben aus. Ähnliches gilt für Kryptowährungen, die mit Kennwörtern oder Passphrases gesichert sind: Wer die nicht kennt, kommt nicht an die digitale Kohle. Es gibt keine Bitcoin-Zentrale, die Zugangsdaten wiederherstellen könnte. Ohne Passwort ist das Geld aus der digitalen Wallet schlicht weg.

Es gibt immer wieder eine hitzig geführte Debatte darum, ob Technikfirmen Hintertüren in ihre Kryptografiesysteme einbauen sollten, damit Strafverfolger auf die Daten Krimineller leichter zugreifen können. Sicherheitsexperten sind dagegen, das es Missetätern ja schlicht egal wäre, ob sichere Verschlüsselung verboten ist oder nicht. Als digitaler Erblasser kann man selbst aktiv werden und verschlüsselte Festplatten, Mobiltelefone oder Bitcoin-Wallets mit einem Passwort ausstatten, das man an einem sicheren Ort deponiert – beispielsweise einem Bankschließfach oder in einem Safe. Natürlich muss man seinen Angehörigen sagen, wo sie diese Infos im Fall der Fälle finden.

2. Aktivieren Sie den "Inactive Account Manager"

Dienste wie Googles Gmail bieten einen sogenannten Inactive Account Manager zur Verwaltung nicht mehr verwendeter Zugänge. Dieser sendet automatisch drei Monate nach der Abschaltung eines Accounts eine E-Mail an eine vorher bestimmte Adresse, über die dann ein Zugriff wieder möglich ist.

Google definiert "Aktivität" dabei allerdings recht breit: Wer seine Mail abfragt, sich in die Google-Website einloggt oder eine Suche in Google vornimmt, solange er oder sie im Chrome-Browser angemeldet wird, gilt noch nicht als tot. Doch wenn dieser "digitale Herzschlag" aufhört, ist sichergestellt, dass eine vertrauenswürdige Person den Zugriff auf den Google-Account erhält, mit Gmail, Fotos und anderen Daten.

3. Laden Sie Ihre medizinischen Daten herunter

Ärzte und Krankenhäuser halten große Mengen von Informationen über unseren Gesundheitszustand vor – und es ist eine gute Idee, davon selbst Kopien zu erhalten. Fragen Sie in der Praxis nach, ob sie die Papierdokumente in Kopie erhalten können und scannen Sie diese. Alternativ bieten auch manche Versicherungen direkten digitalen Zugriff etwa in Form von PDFs oder speziellen Gesundheitsdatenformaten. Wichtig ist, dass die Angehörigen auch im Fall rechtlicher Streitigkeiten alle Informationen besitzen.

Es gibt sogar Menschen, die Kopien ihrer medizinischen Daten die ganze Zeit auf einem USB-Stick mit sich herumtragen. Das hat den Vorteil, dass man diesen im Notfall an einen behandelnden Arzt weitergeben kann, der womöglich keinen direkten Zugriff auf die eigentlich Krankenkasse hat. Natürlich sollte man diesen Stick verschlüsseln, Sicherungskopien erstellen und ihn diebstahlsicher verwahren.

4. Setzen Sie einen Passwortmanager ein

Früher war es einfach, Konten, Versicherungen und andere Dienste eines Verstorbenen zu identifizieren: Man musste einfach warten, was da per Post eintrudelte. Mittlerweile kommen viele Rechnungen und andere Dokumente nur noch digital. Bankgeschäfte werden mehrheitlich online erledigt und in vielen Fällen gibt es kaum mehr postalische Kommunikation. Entsprechend kann es vorkommen, dass eine Bank, eine Versicherung oder ein anderer Anbieter ein Konto als "verlassen" deklariert, weil sich Angehörige in selbiges nicht mehr einloggen können.

Hilfreich ist hier ein sogenannter Passwortmanager, der sowieso als Onlinenutzer eine gute Idee ist. Programme wie LastPass oder 1Password sammeln alle Zugangsdaten beziehungsweise erlauben deren schnelle (und sichere) Erstellung. Das Passwort für den Passwortmanager muss den Angehörigen selbstverständlich bekannt gemacht werden. Eine einfache Methode, auf die Konten des Ehepartners zuzugreifen, wird hingegen immer schwerer: Die Verwendung von dessen Zugangsdaten. Zunehmend setzen Banken und andere Institutionen auf die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dabei muss man beispielsweise das Mobiltelefon des Account-Besitzers haben, um einen Zusatzcode eingeben zu können.

5. Beschäftigen Sie sich mit der Komplexität sozialer Medien

Wer Facebook oder Twitter intensiv einsetzt, sollte sich mit deren Daten-nach-dem-Tod-Regelungen beschäftigen. Wirklich toll sind die nämlich nicht.

Erfährt Facebook, dass ein Nutzer medizinisch nicht mehr ansprechbar ist oder verstarb, erlaubt die Firma den Angehörigen, dessen Profil in einen "Erinnerungsmodus" zu versetzen. Alternativ ist auch eine Löschung möglich. Ein Konto im Erinnerungsmodus lässt sich von einem Erben, der vorher definiert wurde, verwalten, allerdings nur sehr eingeschränkt. So kann man sich beispielsweise nicht in den Originalaccount einloggen, Posts löschen oder verändern oder private Nachrichten lesen.

Facebook verteidigt diese Politik sogar explizit. In Deutschland gab es den Fall einer 15jährigen, die verstarb, nachdem sie von einer U-Bahn erfasst worden war. Die Eltern versuchten, Facebook dazu zu bringen, ihnen Zugriff auf ihren Account zu geben – um zu prüfen, ob der Mädchen unter Cybermobbing oder Depressionen litt oder es sich schlicht um einen tragischen Todesfall handelte. Es gelang ihnen nicht.

Twitters Ansatz ist (leider) ähnlich: Nachdem jemand stirbt, kann ein Familienmitglied das Unternehmen kontaktieren und darum bitten, dass der Zugang gelöscht wird. Bestimmte Bilder und Nachrichten, die kurz vor oder kurz nach dem Tod verschickt wurden, lassen sich zudem löschen. Einen Zugriff auf Direktnachrichten des Toden erlaubt das Unternehmen aber nicht.

Ergo: Sitzen im Facebook-Profil oder auf Twitter noch Inhalte, von denen man möchte, dass sie die Angehörigen erfahren, sollte man sie unbedingt herunterladen und dort deponieren, wo diese auch gefunden werden können.

6. "Be careful what you wish for"

Bei einem Cybersecurity-Seminar vor einigen Monaten hat der Autor dieses Artikels das Thema digitales Erbe angesprochen – und die Reaktion auf die Tipps war eher ernüchternd. Insbesondere der Vorschlag, das eigene Passwort an auffindbarer Stelle zu deponieren, wurde zurückgewiesen – man wolle seinem Partner doch nicht seine privaten Daten zugänglich machen.

Möglicherweise ist das gar keine so schlechte Idee. Familienmitglieder sollten vorsichtig vorgehen, wenn sie versuchen, an den digitalen Nachlass eines geliebten Menschen zu gelangen. Das meint auch Ibrahim Baggili, Juniorprofessor für Computerwissenschaften an der University of New Haven und Experte für digitale Forensik. "Der Frau eines verstorbenen Mannes, den ich kannte, gelang es mit großer Mühe, seine E-Mails und sein iPad zu knacken. Doch sie fand darin dann Dinge, die sie eigentlich nicht wissen wollte. Sie hatte ihren Mann geliebt und all die Daten änderten ihre komplette Perspektive über ihn."

(bsc)