BGH: Gattungsbegriffe als Domainnamen frei

Das oberste deutsche Zivilgericht setzt einen Schlusspunkt unter eine lange Serie von Streitigkeiten um Domainnamen.

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Von
  • Tim Gerber

Gattungsbegriffe sind als Domainnamen grundsätzlich frei verwendbar. Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute einer langen Serie von Streitigkeiten um Internet-Adressen ein Ende gesetzt. Als Maßstab legte das oberste deutsche Zivilgericht einmal mehr das Leitbild des "mündigen" Verbrauchers zu Grunde: Der durchschnittlich unterrichtete und verständige Bürger wisse in der Regel, dass es sich bei der mit einem Gattungsbegriff bezeichneten Website nicht um das alleinige Angebot handele.

Anders, so die Richter, sei aber bei einer möglichen Irreführung des Verbrauchers durch den generischen Domainnamen zu entscheiden. Dieser Frage sei das Oberlandesgericht Hamburg im konkreten Streitfall mitwohnzentrale.de, der zur Entscheidung anstand, nicht genügend nachgegangen. Der Fall wurde an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. Sie muss jetzt erneut prüfen, ob die Verwendung dieses Domainnamens durch den Ring Europäischer Mitwohnzentralen (REM) zulässig ist. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Gefahr der Irreführung besteht, so könnte dem REM auferlegt werden, auf seiner Website darauf hinzuweisen, dass es sich bei seinem Angebot nicht um das einzige dieser Art handelt.

Wenn bestimmte generische Namen freigehalten werden sollen, etwa Branchenbezeichnungen für entsprechende Portale, ist erst einmal der Gesetzgeber gefragt. Bisher bestehe dafür keine gesetzliche Grundlage, so der BGH.

In einem weiteren Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof heute, inwieweit die Registrierungsstelle für Domainnamen (DENIC) zur Prüfung von Rechten Dritter bei der Registrierung verpflichtet ist. Dies ist dem Urteil zufolge nur bei einer ganz offensichtlichen Verletzung der Fall, etwa wenn ein rechtskräftiger Titel oder eine vergleichbare Rechtsposition vorliegt. Die Klägerin in diesem Rechtsstreit, die Frankfurter Messe Ambiente, unterlag mit ihrem Begehren, der DENIC eine weiter gehende Verpflichtung aufzuerlegen. (Tim Gerber)/ (cp)