Teilnehmerzahlen: Zehntausende gehen gegen Urheberrechtsreform auf die Straße

Allein in München demonstrierten über 40.000 Menschen gegen die geplante Urheberrechtsreform der EU. Teilnehmerzahlen aus ganz Deutschland zusammengefasst.

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Teilnehmerzahlen: Zehntausende gegen Urheberrechtsreform auf der Straße

(Bild: heise online/Stefan Krempl)

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Von
  • dpa

Zehntausende Menschen haben am Samstag in Deutschland gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform und mögliche Beschränkungen im Internet demonstriert. Eine der größten Protestaktionen gab es in München, wo nach Angaben der Polizei rund 40.000 Menschen unter dem Motto "Rette Dein Internet" auf die Straße gingen. "Macht unser Internet nicht kaputt" und "Das Internet bleibt wie es ist", hieß es auf den Plakaten der vorwiegend jungen Demonstranten.

In Hamburg waren laut Polizei bis zu 7.000 Menschen auf den Straßen. In Erfurt schätzte sie die Teilnehmerzahl am Samstag auf 1.200 Menschen. Die Polizei in Jena machte zunächst keine Angaben, die Veranstalter sprachen von etwa 500 Teilnehmern.In Rostock waren 1.000 Demonstranten, in Schwerin etwa 30, auf den Straßen.

In Düsseldorf zogen etwa 4.000 Teilnehmer durch die Innenstadt. In Münster zählte die Polizei rund 500 Demonstranten. Auch in Bielefeld und Dortmund demonstrierten Menschen gegen die Reformpläne der EU. Mehrere Tausend Menschen haben in Leipzig, Dresden und Chemnitz für ein freies Internet und Meinungsfreiheit demonstriert.

In Stuttgart sprachen die Veranstalter von etwa 10.000 Teilnehmern, von der Polizei gab es keine offizielle Einschätzung. In Karlsruhe waren es etwa 5.000 Demonstranten, in Ulm rund 1.800, in Freiburg mehr als 500 und in Ravensburg etwa 200 bis 300.

Insgesamt waren Proteste in rund 40 deutschen Städten geplant, zu denen die Kampagne "Save your Internet" aufgerufen. Am Dienstag will das Europaparlament über die Urheberrechtsreform entscheiden, mit der das veraltete Urheberrecht an das Internet-Zeitalter angepasst werden soll. Die Kritiker wenden sich vor allem gegen Artikel 13, der in der aktuellen Version des Gesetzestextes als Artikel 17 geführt wird. (bme)