Schutz für Daten

In Frankreich wurde ein Gesetz erlassen, das die automatisierte Auswertung von Gerichtsakten zum Zweck des Vergleichs oder der Vorhersage unter Strafe stellt.

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Datenschutz, so ein alter Kalauer aus den 80ern, heißt Datenschutz, weil er zum Schutz der Daten da ist. Na ja, das war damals. Als wir gegen die Volkszählung auf die Straße gegangen sind, weil wir uns vor einem Orwell-Staat gefürchtet haben.

Im Nachhinein ist der Gedanke richtig niedlich, nicht wahr? Heute, wo fast alle ein Android-Handy in der Tasche haben, das permanent mitschreibt, wo sie sind, wofür sie sich interessieren und mit wem sie kommunizieren. Heute ist natürlich alles ganz anders. Heute haben wir die DSGVO, die uns vor Datenkraken wie Google, Facebook und Co. schützen soll.

Aber manchmal reicht diese, an sich doch schon sehr mächtige Verordnung nicht. Dann muss man halt ein neues Gesetz erlassen. Wie jetzt in Frankreich. Dort wurde ein Gesetz erlassen, das die automatisierte Auswertung von Gerichtsakten zum Zweck des Vergleichs oder der Vorhersage unter Strafe stellt.

Das neue Gesetz zielt offenbar auf eine sich sehr dynamisch entwickelnde Branche von so genannten Legal Techs, berichtet das Online-Portal "Artificial Lawyer". Hierzulande ist der Trend noch im Aufbau. Hauptsächlich sind hier Unternehmen am Start, die zum Beispiel über Plattformen Regress-Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften bündeln und weitgehend automatisiert abwickeln.

In den USA gibt es aber auch Start-ups, die systematisch Urteile sammeln, und damit Modelle trainieren, die dann Vorhersagen über das voraussichtliche Verhalten von Richtern machen. Das ermöglicht Anwälten zum Beispiel, in aussichtslosen Fällen früher die Reißleine zu ziehen, oder eine Strategie zu fahren, die in der Vergangenheit überdurchschnittlich oft erfolgreich war.

Offenbar behagt diese Idee den französischen Richtern gar nicht. Die Begründung für das Gesetz sind aber keineswegs mögliche unfaire juristische Praktiken. Vielmehr geht es offiziell um den Persönlichkeitsschutz der französischen Richter. Womit wir wieder am Anfang wären. Wofür war noch gleich der Datenschutz da?

(wst)