Technik für den Urlaub: Welche Elektronik in den Koffer und durch den Zoll kommt

Wer Kamera, E-Reader und anderes mit in den Urlaub nehmen will, muss einiges beachten. Andernfalls drohen Probleme mit Fluglinien, Versicherungen und Zoll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 155 Kommentare lesen
Technik im Koffer

(Bild: Stock-Asso / shutterstock.com)

Lesezeit: 15 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Urlaub naht! Das Reiseziel ist längst gebucht, aber auch die Technik will richtig vorbereitet sein. Was ist bei Auslandstarifen zu beachten? Welche Apps sind die besten Reiseführer oder Wander-Navis? Reicht für Fotos wirklich das Handy oder solls doch noch eine Kompaktkamera sein? Diese und weitere Fragen klärt unser Schwerpunkt Technik für den Urlaub.

Die neue DSLR soll die schönsten Urlaubsmomente festhalten, der E-Reader am Strand erst gar keine Langeweile aufkommen lassen und das Notebook die tägliche Ausflugsplanung erleichtern. Auf Reisen ist Technik ein permanenter Begleiter, und sei es nur eine Powerbank zum Laden des Smartphones im Flugzeug oder Zug. Ein wenig Planung im Vorfeld kann dabei viel Ärger – und hohe Ausgaben – vermeiden.

Denn ob das Notebook in der Kabine oder im Frachtraum mitfliegt, kann im Zweifelsfall einen teuren Unterschied ausmachen. Dem Zoll bei der Rückkehr aus dem Schweizurlaub zu erklären, dass das neu wirkende Smartphone schon bei der Ausreise mit im Gepäck war, dürfte für Stress sorgen. Alle Vorgaben einzuhalten, fällt dabei nicht leicht: Allgemeingültige Regeln, die unabhängig vom Verkehrsmittel und Reiseland gültig sind, gibt es nicht.

Schwerpunkt: Technik für den Urlaub

Der Urlaub naht! Das Reiseziel ist längst gebucht, aber auch die Technik will richtig vorbereitet sein. Was ist bei Auslandstarifen zu beachten? Welche Apps sind die besten Reiseführer oder Wander-Navis? Reicht für Fotos wirklich das Handy oder solls doch noch eine Kompaktkamera sein? Diese und weitere Fragen klärt unser Schwerpunkt.


Wer in den Urlaub fliegt und mehr Elektronik als Mobiltelefon und Kompaktkamera mitnimmt, steht beim Packen vor der Frage, welches Gerät wo untergebracht wird. Dass die Antwort nicht trivial ist, zeigen lange Listen auf den Webseiten der Airlines. Noch komplizierter ist es, wenn die Strecke zwischen Abflug- und Zielort nicht mit einer, sondern mit zwei oder noch mehr unterschiedlichen Gesellschaften zurückgelegt wird.

Wie Technik transportiert werden muss und in welchem Fall sie versichert ist, hängt vom Transportmittel und der Art des Gegenstands ab. Das blinde Verpacken im Koffer ist deshalb die schlechteste Wahl.

(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

Denn obwohl der internationale Branchenverband IATA (International Air Transport Association) für Standards in vielen Bereichen der Fliegerei gesorgt hat, können die Mitglieder in anderen auf eigene Richtlinien zurückgreifen. In der Regel orientieren sich diese jedoch zumindest grob an den IATA-Empfehlungen.

Das gilt auch für den Umgang mit Akkus und Batterien, die wir im Folgenden der Einfachheit als Akkus bezeichnen, egal ob einzeln oder in Geräten wie Smartphones und Kameras steckend. Als Faustregel gilt: Liegt die Nennenergie der unbeschädigten Akkus bei maximal 100 Wh oder übersteigt der Lithiumgehalt 2 Gramm nicht, ist der Transport im Handgepäck erlaubt. Wie wichtig derartige Grenzwerte sind, hat nicht zuletzt die Akkuproblematik des Samsung Galaxy Note 7 gezeigt: Schon dessen vergleichsweise kleiner Akku sorgte für Zwischenfälle wie Rauchentwicklung und Entflammung in Flugzeugen.

Ein Blick in die Gepäckbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sollte aber auch dann erfolgen, wenn der Akku sehr viel kleiner ist. So erlaubt British Airways eine nicht näher genannte Anzahl, wenn diese in einem Gerät – Smartphone, Notebook, Kamera und anderes – stecken. Ersatzakkus sind hingegen nur vier pro Person erlaubt.

Bei Aufgabegepäck spielt die Anzahl der Geräte ebenfalls keine Rolle, Ersatzakkus sind jedoch nicht erlaubt. Bei einer Nennenergie zwischen 100 und 160 Wh oder einem Lithiumgehalt zwischen 2 und 8 Gramm ist die Anzahl der Geräte mit einem solchen Akku auf zwei pro Person begrenzt. Wird das Gepäckstück mit in die Kabine genommen, sind zusätzlich zwei Ersatzakkus erlaubt. Allerdings verlangt British Airways bei derartig großen Akkus eine vorherige Beantragung.

Bei der Lufthansa weichen die Vorgaben, obwohl es sich ebenfalls um eine europäische Fluggesellschaft handelt, bereits ein wenig ab. Im Handgepäck ist eine beliebige Anzahl an Geräten mit Akkus pauschal erlaubt, sofern die Nennenergie 100 Wh nicht übersteigt und der Lithiumgehalt maximal 2 Gramm beträgt; Ersatzbatterien sind nur „in Mengen für den persönlichen Gebrauch“ zulässig. Zwischen 100 und 160 Wh und bis zu 8 Gramm ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann nach Angaben des Unternehmens aber einfach mündlich beim Check-In am Flughafen eingeholt werden. Das gilt auch für entsprechend große Ersatzakkus, von denen jedoch nur maximal zwei pro Person und auch nur im Handgepäck erlaubt sind.

Powerbanks werden von Fluggesellschaften als Ersatzakku eingestuft und dürfen entsprechend nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.

(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

Dass es auch deutlich abweichende Regelungen gibt, zeigt American Airlines. Hier ist die Mitnahme von Akkus und Geräten mit Akku grundsätzlich nur im Handgepäck erlaubt. Handelt es sich um Geräte für den persönlichen Gebrauch, ist eine beliebige Anzahl an Geräten erlaubt, solange der Lithiumgehalt 2 Gramm und die Nennenergie 100 Wh nicht übersteigen. Liegt letztere zwischen 100 und 160 Wh, ist eine Mitnahmegenehmigung erforderlich – die aber nur für zwei Geräte gültig ist. Sind die Geräte nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt, dürfen grundsätzlich nur zwei Exemplare sowie zwei Ersatzakkus mitgeführt werden.

Bei Flügen in die USA empfiehlt sich zudem ein Blick auf die Übersicht des US-Transportministeriums, die auch auf unterschiedliche Akkutypen eingeht.

Powerbanks und smarte Koffer mit ebensolchen werden grundsätzlich als Ersatzakku eingestuft und sind entsprechend zu handhaben. Sind Powerbank und Koffer nicht voneinander zu trennen, sind sie von der Mitnahmen ausgeschlossen. Koffer mit digitalen Gepäckanhängern, auch als E-Tag bezeichnet, sind von den Akkurichtlinien ausgenommen.

Das Problem dieser Grenzwerte: Wer weiß schon, wie viel Lithium in einem Akku steckt. Und gerade auf Powerbanks wird in der Regel die Ladekapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben, nicht die Leistung. Im Zweifel muss man die Angaben auf dem Akku umrechnen, um auf die Wattstunden zu kommen: Die durch 1000 geteilten Milliamperestunden mit der angegeben Spannung in Volt (V) multiplizieren.

Muss die Technik, die mit in den Urlaub kommen soll, aufgrund der Akkurichtlinien oder schlicht aus Gründen des Platzes auf mehrere Gepäckstücke verteilt werden, sollten Reisende sich im Vorfeld über die finanzielle Absicherung im Klaren sein. Im Falle eines Verlusts ist beispielsweise gemäß dem Montrealer Abkommen nur das aufgegebene Gepäck versichert, allerdings nur bis zu einem Wert von 1131 SZR (Sonderziehungsrecht, eine künstliche Währung des Internationalen Währungsfonds, entspricht Stand Juni 2019 etwa 1400 Euro).

Bei einigen Fluggesellschaften lässt sich die Versicherungssumme gegen Gebühr aufstocken, alternativ lassen sich bei vielen Versicherungsgesellschaften spezielle Reisegepäckpolicen abschließen. Diese decken oftmals aber keine teure Technik, Schmuck und ähnliche Wertgegenstände ab – gleiches gilt auch für die Regelung gemäß dem Montrealer Abkommen.

Kommt Handgepäck abhanden, haftet in nahezu allen Fällen der Reisende selbst. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder klarem Verschulden der Fluggesellschaft kommt diese für den Schaden auf. Eine Höchstgrenze gibt es dann nicht.

Findet der Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff statt, kommen Reisende in aller Regel nicht um eine Reisegepäckversicherung herum – selbst einen rudimentären Schutz bieten die meisten Reedereien nicht. Allerdings enthalten einige Hausratversicherungen eine Außenversicherung, die in einem solchen Fall für den Schaden aufkommt. Ähnlich sieht es bei der Reise mit dem Zug aus.