Copyright-Falle mit Pornos: US-Anwalt zu hoher Haftstrafe verurteilt

Zwei US-Anwälte hatten für selbst angebotene Pornos Vergleichszahlungen in Millionenhöhe kassiert. Einer der beiden soll deshalb für 14 Jahre ins Gefängnis.

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Copyright-Falle mit Pornos: Beteiligter zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt

(Bild: pixabay.com)

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Am US-amerikanischen Bundesbezirksgericht Minnesota ist das erste Urteil gegen zwei US-Anwälte gesprochen worden, die unter anderem mit fingierten Urheberrechtsverletzungen bei selbstproduzierten Pornofilmen Millionen Dollar an Vergleichszahlungen von Tauschbörsennutzern erpresst haben. Einer der beiden Angeklagten, Paul Hansmeier, wurde nun zu 14 Jahren Gefängnis und einer Schadenersatzzahlung von 1,5 Millionen US-Dollar(1,34 Millionen Euro) an die Geschädigten verurteilt, berichtet die Zeitung Minneapolis Star Tribune.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte ein ausgeklügeltes Betrugsschema entwickelt habe, bei dem unter anderem Pornofilme bei Tauschbörsen verfügbar gemacht und anschließend Personen, die diese Filme heruntergeladen hatten, Klagen angedroht und ihnen Vergleiche angeboten wurden. Er fand zudem deutliche Worte für das Treiben der Angeklagten: Durch ihren Vertrauensmissbrauch hätten sie einen geradezu unermesslichen Schaden für die amerikanische Rechtspflege angerichtet, heißt es in dem Bericht.

Ursprünglich waren die beiden Anwälte im Dienst der Pornoindustrie tätig und mahnten Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen durch entsprechende Film-Downloads ab. Seit 2011 gingen sie jedoch dazu über, selbst Pornofilme in Tauschbörsen einzustellen und über entsprechende Klagen gegen Nutzer die Gelder aus Vergleichen ganz für sich einzustreichen. Diese Filme waren teils von den Pornoindustriekunden eingekauft oder von Strohleuten produziert worden und wurden ansonsten nicht veröffentlicht. Diese Praxis legten die Anwälte bei den zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Betroffene nicht offen.

Später gründeten die beiden Anwälte zu Tarnungszwecken über einen Komplizen die Chicagoer Anwaltskanzlei Prenda Law, die für ihre Abmahnpraxis berüchtigt war. Die über Abmahnungen von einigen Tausend US-Dollar auf diese Weise erbeuteten Beträge sollen laut den Anklägern allein zwischen 2010 und 2013 über 6 Millionen US-Dollar (5,34 Millionen Euro) betragen haben. Das kriminelle Vorgehen von Prenda Law fiel im Lauf der Zeit immer häufiger den Gerichten auf, die sich mit den Klagen befassten. Ende 2016 schließlich wurden Steele und Hansmeier festgenommen und angeklagt.

Hansmeiers mitangeklagter Partner John Steele hatte sich bereits 2017 zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden entschlossen und ein umfassendes Geständnis abgelegt, wovon er sich Strafminderung erhofft. Das Urteil gegen Steele soll voraussichtlich im Juli gesprochen werden. Hansmeier hatte die Anklagepunkte zunächst zurückgewiesen, sich jedoch im August 2018 genauso wie Steele in zwei der insgesamt 18 Anklagepunkte – Internetbetrug und Geldwäsche – schuldig bekannt. Gegen das Urteil kann Hansmeier noch Berufung einlegen.

(tiw)