Geplantes Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern bleibt umstritten

Ermittlungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden sollen erweitert werden. Doch Kritiker befürchten massive Einschränkungen grundlegender Persönlichkeitsrechte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 17 Kommentare lesen
Geplantes Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern bleibt umstritten

(Bild: Jürn-Jakob Gericke (@Linnathon auf Twitter))

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa
Inhaltsverzeichnis

Das neue Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern bleibt heftig umstritten. Nach einer Anhörung von Verbandsvertretern am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags in Schwerin bekräftigte die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden den Willen der Koalition, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich zu erweitern. "Ich rate dazu, in Sicherheitsfragen nicht Hirngespinsten nachzugehen, sondern auf die Expertise der Polizistinnen und Polizisten zu setzen", beschied sie den Kritikern, zu denen unter anderem Juristen- und Sozialverbände und der Deutsche Journalistenverband gehören. Vertreter der Polizei unterstützen die geplante Gesetzesänderung.

Der Linken-Abgeordnete Peter Ritter untermauerte nach der Anhörung seinen Widerspruch gegen das neue Gesetz. Gegen verbesserte Möglichkeiten zur Bekämpfung oder Vermeidung von Straftaten sei nichts einzuwenden. "Ausufernde Eingriffe in Persönlichkeitsrechte unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr sind allerdings entschieden abzulehnen", betonte er. In der Kritik stehen insbesondere die geplanten Online-Durchsuchungen und Einschränkungen beim Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten.

Die nicht im Landtag vertretenen Grünen sahen sich nach der Anhörung in ihrer Kritik am Gesetzentwurf bestätigt. Die Begründungen für die geplanten Änderungen seien unzureichend und zusätzliche Kompetenzen der Polizei nicht klar geregelt. "Die erweiterten Befugnisse der Polizei mit Blick auf zum Beispiel Onlinedurchsuchungen, die Verwendung von Staatstrojanern, Überwachung von sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen und Videoüberwachung lehnen wir ab", machte Landesparteichefin Ulrike Berger in einer Erklärung deutlich.

Die erweiterten Möglichkeiten zur Onlineüberwachung seien mit sehr hohen Hürden versehen, hielt Allwörden entgegen. "Weder sehe ich die Gefahr des Missbrauchs, noch befürchte ich, dass der Staat mehr Daten sammelt, als er unbedingt muss", sagte sie. Doch laufe heute ein erheblicher Teil der Kommunikation über das Internet, auch durch Kriminelle, Pädophile und Terroristen. "Das Innenministerium hat einen guten Gesetzentwurf erarbeitet, der im Landtag ohne substanzielle Veränderung beschlossen werden kann", zeigte sich die CDU-Politikerin und frühere Polizeibeamtin sicher.

"Vor dem Hintergrund realistischer Bedrohungen für die Sicherheit und Ordnung begrüßen wir Reformen", teilte der AfD-Abgeordnete Horst Förster nach der Anhörung mit. Auch Matthias Manthei von der Fraktion Freie Wähler/BMV hält die geplante Gesetzesverschärfung ebenfalls für nötig, um die Sicherheit der Bürger zu schützen.

Kernstücke des neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sind die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die bei dem Verdacht auf schwere geplante Straftaten eingesetzt werden könnten. Bei beiden wird heimlich Überwachungssoftware auf Computer, Smartphone oder Tablet installiert, um Speicherinhalte zu prüfen und Kommunikation zu überwachen. Teilweise soll das auch bei Personen aus dem Umfeld von Verdächtigen erlaubt werden. Ein Richter soll zustimmen müssen, doch Kritiker beruhigt das nicht.

In den zurückliegenden Tagen hatte es Protestaktionen gegen die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gegeben. So gingen in Rostock laut Polizei rund 650 Menschen auf die Straße. Initiator war das Bündnis "SOGenannte Sicherheit". (anw)