Missing Link: "Polizei 2020" – "Polizei 2030"?

Vor 50 Jahren kam die EDV zur Polizei. In Folge kochten viele Behörden ihr eigenes Süppchen. Das Programm "Polizei 2020" soll ein einheitliches System schaffen.

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Missing Link: "Polizei 2020" – "Polizei 2030"?

(Bild: Shutterstock/Cristian Dina)

Lesezeit: 18 Min.
Von
  • Ulrike Heitmüller
Inhaltsverzeichnis

Vor knapp drei Jahren, am 30. November 2016, verständigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer Herbstkonferenz auf die Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizeien des Bundes und der Länder als Teil der Inneren Sicherheit. Zur Umsetzung dieser so genannten Saarbrücker IT-Agenda hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) das Programm "Polizei 2020" geschaffen.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Wie sieht es mit dem Programm aus? Worin besteht es, wer macht es, wie wird es finanziert, was ist bislang geschehen? Und was lässt der Blick in die Zukunft für den Datenschutz befürchten oder auch erhoffen?

Das Programm ist eine Mammutaufgabe. Die Datenlandschaft des BKA sowie der polizeiliche Verbund werden seit den 1970er Jahren aufgebaut und weiterentwickelt, je nachdem, was die Arbeit fordert und die Technik hergibt. Und heute sind viele Dateien, so das Bundeskriminalamt (BKA), "kaum miteinander verbunden".

Die Grundlage des polizeilichen Informationswesens in Deutschland bildet das Anfang der 1970er Jahre eingeführte polizeiliche Informationssystem INPOL beim BKA. Es enthält Angaben zu Personen und Sachen, die in Kriminalfälle verwickelt sind. Es wurde mehrfach überarbeitet, seit 2003 läuft INPOL-Neu. Aber es ist schwierig zu reformieren, beim System INPOL schafft man gerade mal drei bis fünf Änderungen pro Jahr, so der damalige Innenminister Thomas de Maizière in einer Rede vor der BKA-Herbsttagung 2016. Daher wurde das Programm Polizei 2020 aufgelegt.

Dabei versuchen die Behörden schon seit mehreren Jahren, die unterschiedlichen Datenbanken unter einen Hut zu bringen. So beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) schon angesichts der Taten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), einen Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) einzuführen. Er ist im Entstehen, einige Dateien werden schon genutzt, der Großteil soll aber erst folgen.

Ein weiteres Projekt ist das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS), das im Januar 2017 gestartet wurde. Ein eFBS war schon länger Forderung etwa der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Im Jahre 2016 beschloss das Bundesinnenministerium (BMI), rund 35 Millionen Euro für das neue Fallbearbeitungssystem bereitzustellen. Es sollte beim Bund gehostet werden, dadurch, freute sich der BDK, könnten "zudem die Kosten für die einzelnen Länder gesenkt werden, die auf teure und inkompatible Eigenentwicklungen zukünftig verzichten können." (Wobei allerdings laut einer Kleinen Anfrage der Linken der BDK eine Sicherheitspartnerschaft mit der ausführenden Firma rola Security Solutions GmbH geschlossen hat.)

So richtig fertig wurde eigentlich nichts, alles wird teurer und dauert länger als geplant. Das interessiert seltsamerweise kaum jemand: Die Jury der Initiative Nachrichtenaufklärung e.V. hat im Jahr 2015 das Thema "Millionengrab Polizei-Software" (betrifft vor allem INPOL und PIAV) unter die Top Ten der vernachlässigten Nachrichten gezählt.

Doch nun wurden die Modernisierung von INPOL, sowie PIAV und eFBS in das Programm Polizei 2020 integriert. So sollen die Konsolidierung und Vereinheitlichung endlich klappen.

Dies ist der Name für das Programm, mit dem alle bestehenden und perspektivisch geplanten Projekte zur Modernisierung des polizeilichen Informationsmanagements zentral koordiniert werden. Es ist das Bundesvorhaben zur Vereinheitlichung und Konsolidierung des polizeilichen Informationswesens in Deutschland. Die Grundlage bildet das neue Bundeskriminalamtgesetz, das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 novelliert wurde. Polizei 2020 hat 19 Teilnehmer, und das BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei stellt ihnen Informationen, Serviceleistungen und Know-how zur Verfügung.

Geleitet wird es von einem Bund-Länder-Lenkungsausschuss (BLLA) unter Vorsitz der Leitungsebene des Bundesministeriums des Innern (BMI). Die Programmleitung (ProgrL) ist im BKA angesiedelt. Ihr steht ein Programmstab zur Seite. Für jedes dem Programm zugeordnete Projekt (wie INPOL-Modernisierung, PIAV, eFBS) benennt das BKA eine Gesamtprojektleitung.

Technisch gesehen soll im Rahmen von Polizei 2020 ein Verbundsystem mit zentraler Datenhaltung entstehen: Das BKA nennt es Datenhaus. Daten sollen nur noch einmal erfasst werden, und zwar in einem einheitlichen System nach den gleichen Regeln. Und sie sollen durch die Nutzung zentraler Dienste einheitlich verarbeitet werden.

Laut BKA werden "die laufenden Verbundprojekte PIAV und eFBS […] weiterhin als Einzelprojekte verfolgt und im Hinblick auf das Ziel des Aufbaus einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur für die Polizeien des Bundes und der Länder unter dem Dach des Programms Polizei 2020 fortgeführt."

PIAV ist ein oberflächenloses System, welches zentral beim BKA betrieben wird, und zwar als Teil des INPOL-Verbundes. Es soll unter anderem zur Aufklärung nicht nur länder-, sondern auch phänomen- und dateiübergreifender Tat-/Täter- bzw. Tat-/Tat-Zusammenhänge beitragen. Es gibt verschiedene Module bzw. Dateibereiche, die nach und nach scharf geschaltet werden. Den Anfang machte "Waffen- und Sprengstoffkriminalität", der abgekürzt als WSK in den Pilotbetrieb ging. Der nächste Teil war "Gemeingefährliche Straften und Rauschgiftkriminalität". Inzwischen wurde der erste in den zweiten Teil überführt, aber die Abkürzung WSK blieb bestehen und gilt nun für "Gemeingefährliche Straften und Rauschgiftkriminalität".

Mehr Infos

Dagegen ist eFBS zunächst einmal bloß für die so genannte "CRIMe-Kooperation" vorgesehen, nämlich das BKA, die Bundespolizei (BPol) und die Länderpolizeien von Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg, die gemeinsam ein anderes Fallbearbeitungssystem benutzen und zusammen auf eFBS umsteigen wollen. Polizeien wie das Zollkriminalamt sowie die Polizeien in Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen verzichten dagegen noch auf eFBS.