Wegen "Beratungsdiebstahl": Einzelhändler nimmt Zehner für Verkaufgespräch

Im Laden vor Ort beraten lassen und beim Online-Händler billig kaufen: Ein Braunschweiger Einzelhändler wehrt sich und will für die Beratung Kohle sehen.

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Wegen "Beratungsdiebstahl": Einzelhändler nimmt Zehner für Verkaufgespräch

(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christian Brahmann
  • dpa

Jürgen Weferling will wachrütteln. Gute Beratung gehört für den Braunschweiger Geschäftsinhaber beim Einkaufen immer noch dazu. Wenn Kunden sich aber fachgerecht informieren lassen und dann online deutlich billiger bestellen, steht er am Ende mit leeren Händen da.

In seinem Geschäft für Maschinen, Werkzeuge und Elektrogeräte erhebt der 65-Jährige deshalb eine eher symbolisch gemeinte Gebühr gegen "Beratungsdiebstahl".

Seit Anfang des Jahres weist ein kleines Schild in dem Geschäft in der Braunschweiger Innenstadt darauf hin. "Wegen erhöhtem Beratungsdiebstahl sehen wir uns gezwungen, ab sofort eine Beratungsgebühr von 10 Euro zu erheben", ist dort zu lesen. Dazu gibt es die Info, dass die Zahlung beim Kauf eines Artikels verrechnet wird. Außerdem wirbt der Geschäftsmann für Verständnis für diesen ungewöhnlichen Schritt.

Geschuldet ist dieser dem Preiskampf mit Online-Anbietern. Seit Jahren gebe es das Problem, dass sich einige Kunden im Laden eine maßgeschneiderte Beratung abholen und dann im Internet kaufen, sagt Weferling. "Irgendwann kurz vor Weihnachten reichte es uns."

Auf der vor wenigen Tagen beendeten Einkaufsmesse Infa in Hannover sei er oft darauf angesprochen worden. "Zu 99 Prozent sind die Rückmeldungen positiv", berichtet Weferling. Auch ein Bericht der Braunschweiger Zeitung habe zu viel bestärkendem Feedback geführt. Also bleibt der Geschäftsmann bei der Gebühr, die er aber eher als Hinweis für die Kunden versteht, mit dem Thema sensibler umzugehen.

Verbraucherschützer zeigen Verständnis, stellen aber den Erfolg infrage: "Möglicherweise weicht manch ein Kaufinteressent auf größere Ketten aus, die es nicht nötig haben, eine Beratungsgebühr zu erheben", sagt Mona Semmler von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ihr zufolge ist eine solche Gebühr rechtlich zulässig, wenn Kunden vor dem Verkaufsgespräch transparent darauf hingewiesen werden und einverstanden sind.

"Beratungsdiebstahl" ist laut niedersächsischer Industrie- und Handelskammer (IHKN) in den Anfängen des Online-Handels von stationären Händlern häufiger als Problem benannt worden, hat sich inzwischen aber relativiert. "Das liegt auch daran, dass Online-Handel und stationärer Handel inzwischen stärker miteinander verschmolzen sind", sagt IHKN-Sprecher Martin Bockler. Er betont, dass es auch den umgekehrten Weg gebe. Dass Kunden das Netz als Infoquelle nutzen, sich mit Bewertungen und Handbüchern versorgen, um dann doch im Geschäft vor Ort zu kaufen.

"Der Kunde ist heutzutage auf allen Vertriebskanälen unterwegs und wechselt gerne zwischen ihnen hin und her", sagt Bockler. Online-Händler müssten sich darauf ebenso einstellen und einlassen wie Einzelhändler in den Innenstädten. Die Gebühr hält der Handelsexperte aber nicht für zielführend: "Die Händler laufen große Gefahr, viel Vertrauen und Sympathie gegenüber ihren Kunden einzubüßen."

Dieses Problem ist Geschäftsmann Weferling bewusst. Deshalb sei die Gebühr auch lange gar nicht kassiert worden. "Inzwischen gab es aber Kunden, die an den Tresen kamen und die zehn Euro von sich aus bezahlt haben, bevor sie nach Beratung fragten."

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(olb)