LG verklagt TCL wegen Patentverletzungen

LG Electronics hat in Deutschland Klage gegen TCL wegen LTE-Patentrechtsverletzungen eingereicht. Gegen Wiko hatte LG deswegen bereits gewonnen.

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LG verklagt TCL wegen potenziellen Patentverletzungen
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Der südkoreanische Unterhaltungselektronikkonzern LG Electronics hat an den Landgerichten Düsseldorf und Mannheim den chinesischen Smartphone-Hersteller TCL wegen Patenverletzungen verklagt. LG wirft TCL vor, in seinen Smartphones LTE-Techniken verwendet zu haben, ohne dafür Lizenzgebühren an LG gezahlt zu haben.

Wie LG Electronics am Montag mitteilte, handelt es sich um drei Patente, die im Zusammenhang mit Kernfunktionen von LTE-Mobiltelefonen stehen. Konkret betreffen diese Patente die Minimierung von Paketverlusten (packet loss), den Control Timer für die Uplink-Synchronisation sowie eine Technik zur Störungsreduktion bei der Uplink-Synchronisation. Nach Angaben von LG seien von TCL alle drei Techniken verwendet worden.

LG habe daraufhin TCL seit 2016 mehrfach kontaktiert, um den Sachverhalt aufzuklären und eine Einigung über Lizenzzahlungen zu erzielen. Dies sei jedoch vergebens gewesen, sodass der Klageweg beschritten wurde. "LG hat über einen längeren Zeitraum stark in LTE-Innovationen investiert und wenn es notwendig ist, ergreifen wir Maßnahmen, um diese wichtigen Vermögenswerte zu schützen", sagte Jeo Saeng-gyu, Vizepräsident von LGs Intellectual Property Center angesichts der Klageeinreichung. Eine offizielle Stellungnahme von TCL zur Klage liegt derzeit noch nicht vor.

LG Electronics hält eine Reihe an Standardpatenten im 4G- und 5G-Mobilfunkbereich und vergibt zur Nutzung Lizenzen an andere Unternehmen. Bei Patentrechtverletzungen reicht LG dann Klage ein. So wurde der französische Smartphone-Hersteller Wiko von LG aufgrund der Verletzung derselben drei LTE-Patenten bereits 2018 vor dem Landgericht Mannheim verklagt. Der Klage wurde in diesem Jahr stattgegeben. Auch der US-amerikanische Handy-Hersteller BLU wurde von LG 2017 wegen Patentrechtsverletzungen verklagt. Die beiden Unternehmen einigten sich dann auf eine Lizenzvereinbarung. (olb)