Urheberrecht: Website-Sperren als "effiziente Lösung"

Um gegen illegale Angebote vorzugehen, setzen Verwerter immer mehr auf Website-Blockaden. In Köln besprachen Vertreter der Industrie juristische Strategien.

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Kirche und Zeitungsverleger fordern: Urheberrecht schützen

(Bild: DesignRage/Shutterstock.com)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Neue Gesetzgebung und "Bullet Proof Hoster" haben den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen gewandelt. Um den Markt für illegale Kopien auszutrocknen, setzen Industrievertreter auf neue Strategien, wie Branchenvertreter auf einer Podiums-Diskussion am Montag an der Technischen Hochschule Köln erläuterten. Besonders erfolgversprechend erscheinen ihnen Website-Sperrungen.

Der Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte (CDU) nutzte die Veranstaltung der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, um die Rolle seiner Partei bei der umstrittenen Neufassung des Urheberrechts auf EU-Ebene zu verteidigen. So sei man gegen Uploadfilter, aber das SPD-geführte Justizministerium habe den Abgeordneten versichert, dass diese Maßnahme unter der Bundesregierung keine Chance habe. Im Wahlkampf habe Justizministerin Katarina Barley dann plötzlich das Gegenteil erklärt.

Dennoch seien die Grundzüge der Urheberrechtsreform richtig: "Wir haben ein kollektives Rechtsdurchsetzungsmodell, was effizienter ist." Um negative Folgen zu vermeiden, habe sich seine Partei schon im Vorfeld damit befasst, welche gesetzgeberischen Spielräume bei der Umsetzung insbesondere des Artikels 17 bestünden.

Doch auch ohne die EU-Urheberrechtsreform hat sich die Rechtsdurchsetzung in Deutschland in den vergangenen Jahren fundamental verändert. Professor Christian-Henner Hentsch schilderte die Entwicklung von einst 600.000 Abmahnungen, die die Urheberechtsindustrie pro Jahr verschickt habe. "Die Kreativbranche hat umgedacht und versucht nun, die strukturell rechtswidrigen Seiten oder illegalen Geschäftsmodell in den Blick zu nehmen", sagte Hentsch.

Grund dafür sind veränderte Geschäftsmodelle auf beiden Seiten: So haben illegale Streaming-Portale längst die Tauschbörsen abgelöst. Zum anderen setzen Verwerter immer mehr auf Flatrate-Modelle oder Multiplayer-Spiele, die weniger anfällig für illegale Kopien sind. Eine Methode der Musik-, Film- und Spieleindustrie ist es deshalb unzulässige Plattformen direkt zu bekämpfen. Dazu gehören Ermittlungen gegen so genannte Bulletproof Hoster, die den Datenverkehr ihrer Kunden verbergen und den Betreibern Anonymität garantieren.

Als wegweisend gilt für Willem Müller, Justiziar des Bundesverbands Musikindustrie, insbesondere die Entscheidung von Ende 2015, mit der der Bundesgerichtshof Websperren für prinzipiell zulässig erklärte. Dabei werden Provider nicht mehr nur als Mitstörer, sondern direkt als Störer in die Haftung genommen. Von dieser Möglichkeit will die Industrie in Zukunft mehr Gebrauch machen. "Überall in Europa ist Website-Blocking mittlerweile gängige Praxis", erklärte Müller. So sei es in Italien möglich, innerhalb von 12 Tagen eine Website durch die Provider des Landes sperren zu lassen.

Dabei verwies der Vertreter der Musikindustrie auch auf mehrere Studien, die den positiven Effekt von Netzsperren belegt hätten. So hatte die britische Firma Incopro im Auftrag der Filmindustrie ermittelt, dass providerseitige Website-Sperren den Traffic auf den betroffenen Websites um 73,2 Prozent reduzierten, während die festgestellte Piraterie um 22,9 Prozent zurückgegangen sei. Die Nutzung legaler Angebote wie Netflix habe sich um 6 Prozent gesteigert. Angesichts solcher Erfolgsquoten seien den Providern auch Einrichtungskosten von 200.000 Euro durchaus zuzumuten, argumentierte Müller.

Doch nicht immer ist das Urheberrecht so einfach zu fassen. So streitet sich die Buchbranche derzeit mit dem niederländischen Portal Tom Kabinet, bei dem Kunden E-Books zum Schleuderpreis bekommen können, wenn sie im Gegenzug ihre gebrauchten E-Book-Dateien eintauschen. Die Verlage, die bei diesem vermeintlichen Tausch leer ausgehen, haben gegen den Betreiber geklagt.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird in Kürze erwartet, in der unter anderem die Frage des Erschöpfungsgrundsatzes in Bezug auf elektronische Bücher geklärt werden soll. Nach dem Grundsatz haben Urheber keine Mitsprache mehr, wenn eine Ware wie ein Buch erst einmal verkauft wurde. Auch ungeklärt: Stelle die Bereitstellung der Dateien eine öffentliche Verfügbarkeit dar? In Köln zeigten sich die Vertreter der Verwerter optimistisch, dass die Gerichte diese Fragen zu ihren Gunsten entscheiden werden.

Insbesondere der EuGH habe in den vergangenen Jahren immer mehr urheberfreundliche Standpunkte angenommen. Auch das Geschäftsmodell von Online-Videorekordern, die den Nutzern Mitschnitte zum Download anbieten, würde mittlerweile von Gerichten zunehmend als unzulässig erachtet, da der Endnutzer nicht wirklich eigenverantwortlich eine Privatkopie anlege.

Wo eine rechtliche Handhabe nicht in Aussicht steht, weil Verantwortliche unbekannt oder nicht greifbar sind, setzt die Urheberrechtsindustrie auf eine Politik der Nadelstiche. So versuchen die Verbände und Anti-Piraterie-Dienstleister etwa die Werbefinanzierung illegaler Portale zu hintertreiben, indem sie Werbekunden auf illegale Inhalte aufmerksam machen.

Auch Beschwerden bei den Providern zeigten zuweilen Erfolg. So berichtete Adrian Schneider von der Kanzlei Osborne Clarke, über eine neue Abart von Spiele-Piraterie, bei denen nicht nur das Spiel selbst, sondern gleich der Multi-Player-Server kopiert und ohne Abogebühren für den Hersteller betrieben werden. "Die meisten Betreiber dieser Server sind aber ganz kleine Fische", sagte Schneider. "Die bekommt man gut in den Griff, wenn man etwas Druck aufbaut", erklärte der Anwalt aus seiner Praxis. So erhielten Betreiber, die wenig Umsatz machten, nur wenig Unterstützung von Bulletproof Hostern.

Konsens der Diskussion: Um die Rechtsprechung und die Rechtsetzung dauerhaft im Sinne der Urheberrechtsinhaber und Verwerter zu beeinflussen, sei ein gemeinsames Vorgehen der Branche erforderlich. So beklagte Stefan Sporn, Professor bei der Forschungsstelle für Medienrecht und RTL-Manager für internationale Distribution, dass sich öffentlich-rechtliche Sender nicht an der Verfolgung illegaler Streams im Ausland beteiligten. "Es ist ein generelles Problem, dass wir so Wertschöpfungsketten und Märkte zerstören", erklärte Sporn. Hotelbesitzer in Spanien würden etwa keine RTL-Programme lizenzieren, wenn sie weiterhin unbehelligt das Angebot von ARD und ZDF für ihre Gäste anbieten könnten. Die Urheber, die die Inhalte für TV-Sender produzierten, seien die Leidtragenden. (axk)