Julian Assange: Schweden stellt Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer ein

Die Justizbehörden in Schweden lassen die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Wikileaks-Gründer fallen.

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Julian Assange

Julian Assange (2014)

(Bild: Cancillería del Ecuador CC BY SA 2.0)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die schwedischen Justizbehörden lassen den Vergewaltigungsvorwurf gegen Julian Assange fallen. Die Ermittlungen in Schweden gegen den Wikileaks-Gründer werden eingestellt, teilte die stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, mit. Der Vorfall liege mittlerweile so lange zurück, dass sich die Beweislage deutlich abgeschwächt habe. Die Entscheidung kann allerdings noch angefochten werden.

Assange sitzt derzeit in Großbritannien in Haft, die USA haben einen Auslieferungsantrag gestellt. Großbritannien hatte das Auslieferungsverfahren zugelassen. Die USA werfen Assange vor, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan veröffentlicht zu haben. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft.

Assange hatte 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London Zuflucht gefunden und hatte sich dort jahrelang verschanzt, um einer Auslieferung wegen der Vergewaltigungsvorwürfe in Schweden zu entgehen. Assange war nach dem Entzug des Botschaftsasyls aber im April festgenommen worden. Die Anhörungen über die Auslieferung sollen voraussichtlich Anfang nächsten Jahres stattfinden.

Assange war in Schweden vorgeworfen worden, im August 2010 eine Frau vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind mittlerweile verjährt. Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden.

Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wiederaufgenommen und Haftbefehl beantragt, was das zuständige Gericht in Uppsala aber im Juni ablehnte. Die Strafverfolgung hatte darauf verzichtet, gegen die Ablehnung des Haftbefehls in Berufung zu gehen.

[Update 19.11.2019]:

Wie Eva-Marie Persson ausführte, seien die Beweise nach einer so langen Zeit nicht mehr ausreichend. Ermittelt wurde seit August 2010 in zwei Fällen, von denen einer verjährte. Übrig blieb die Ermittlung wegen einer "Vergewaltigung in einem minderschweren Fall" (im deutschen Recht etwa sexueller Nötigung entsprechend).

Die verbliebene Ermittlung wurde 2017 zwar eingestellt, doch ließ die stellvertrende Generalstaatsanwältin Persson im Mai 2019 die Ermittlungen wieder aufnehmen, obwohl auch der europäische Haftbefehl gegen Assange im April 2019 verjährte.

Nun erfolgte die endgültige Einstellung mangels ausreichender Beweise. "In Fällen, in denen eine sexuelle Gewalttat vorliegt, ist die mündliche Aussage der beteiligten Personen von besonderer Bedeutung. Dass eine so lange Zeit seit der Tat vergangen ist oder die Medien über die fraglichen Ereignisse berichtet haben, sind alles Faktoren, die die Aussage der Zeugen beeinflussen können," erklärter Persson. "Man kann nicht davon ausgehen, dass weitere Befragungen die Beweislage in irgendeiner signifikanten Weise verbessern werden." (jk)