E-Evidence: EU und Deutschland schaffen Fakten beim Austausch von Cloud-Daten

Die geplante EU-Verordnung für elektronische Beweismittel ist noch nicht beschlossen, doch eine Bundesbehörde beteiligt sich schon an einem IT-System dafür.

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E-Evidence: EU und Bundesregierung schaffen Fakten beim Austausch von Cloud-Daten

(Bild: e-codex.eu/)

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Das Bundesamt für Justiz nutzt mit "iSupport" bereits ein System, das auf der neuen europäischen Netzwerkarchitektur "E-Codex" (E-Justice Communication via Online Data Exchange) basiert. Auch bei der von der Behörde genutzten Technik "Orbit" zur gegenseitigen Anerkennung von Geldsanktionen zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten ist geplant, sie an den Verbund zum Kommunikations- und Informationsaustausch zwischen Mitgliedsstaaten anzuschließen. Das Amt beteiligt sich damit an einem System, über das künftig zudem elektronische Beweismittel aus der Cloud abgerufen werden könnten.

Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, dass ein solcher grenzüberschreitender Austausch etwa von E-Mails oder Chat-Nachrichten aus der Cloud E-Codex und ein damit verknüpftes E-Evidence Digital Exchange System möglich ist und wohl auch darüber organisiert wird. Dies schreibt das Bundesjustizministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag .

Die technischen Vorarbeiten sind pikant, da an der von der EU-Kommission vorgeschlagenen "E-Evidence-Verordnung" für den Zugriff auf "Beweismittel" in der Cloud noch gearbeitet wird, das EU-Parlament korrigiert gerade den ursprünglichen Entwurf. Unter dem Titel Evidence2E-Codex läuft zudem bereits ein EU-Forschungsprojekt, das das Institute of Legal Information Theory and Techniques (ITTIG) in Florenz koordiniert. Zu den Projektpartnern gehört Interpol. Ziel ist es, den "tatsächlichen Austausch" digitaler beziehungsweise eingescannter Beweismittel mithilfe von E-Codex zu bewerkstelligen.

Insgesamt schafft die EU so vorab Fakten rund um eine Befugnis, die noch nicht existiert. Das E-Evidence Digital Exchange System soll dabei bereits 2020 an den Start gehen, ist der Auskunft zufolge aber zunächst allein für den Austausch europäischer Ermittlungsanordnungen ohne weitere Daten bestimmt.

Die Bundesregierung unterstützt zudem nach eigenem Bekunden "uneingeschränkt", dass die Kommission bereits mit den USA über ein bilaterales Zugriffsabkommen verhandelt, bevor sich das EU-Parlament auf seine Position geeinigt hat. Dagegen gebe es "keine primärrechtlichen Bedenken". Die Kommission habe im Juli zugesichert, bei den transatlantischen Gesprächen die Ergebnisse des Trilogs zum E-Evidence-Dossier zu berücksichtigen. Mit dieser Kompromisssuche zwischen den EU-Staaten und den Abgeordneten ist aber nicht vor dem Frühjahr zu rechnen.

Großbritannien hat im Herbst bereits im Alleingang ein bilaterales Abkommen zum Austausch elektronischer Beweismittel mit den USA geschlossen. Das Justizministerium will sich aber nicht dazu äußern, ob davon auch deutsche Staatsangehörige erfasst sind, wenn sie sich auf britischem Territorium aufhalten, oder britische Staatsangehörige in Deutschland.

Für den linken Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko verletzt London so die EU-Verträge und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er fordert die Kommission daher auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einzuleiten. Generell hält er es für "nicht hinnehmbar, dass eine Behörde persönliche Daten von einem Provider in einem anderen EU-Mitgliedstaat anfordern darf, wenn eine Strafbarkeit nur im Anordnungsstaat vorliegt". Die Kommission missachte auch grob das EU-Parlament, indem sie bereits mit Washington über weitere Zugriffsrechte verhandle. (anw)