Datenauskunft bei Krankenkassen: "Abfrage-Generator" für Versicherte

Der "Abfrage-Generator" soll Versicherten dabei helfen, die von ihrer Krankenkasse gespeicherten Daten abzufragen.

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Gesundheitsdatenbefreier veröffentlicht

(Bild: kentoh / Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers
  • Kim Sartorius

Der Verein "Patientenrechte und Datenschutz" hat einen "Abfrage-Generator" veröffentlicht. Er soll interessierten Versicherten dabei helfen, die von ihrer Krankenkassen gespeicherten Daten abzufragen.

Krankenkassen besitzen nicht nur die Adresse, die Krankheits-, Therapie- und Verordnungsdaten ihrer Versicherten. Sie speichern auch Angaben über das Einkommen, den Arbeitsplatz bzw. Arbeitgeber. Wer erfahren möchte, was die Krankenkasse über ihn weiß, kann sein Auskunftsrecht nach Artikel 15 der DSGVO mit einem "Abfrage-Generator" ausformulieren, den ein "Team datenschutzbewusster Softwarespezialisten" entwickelt hat. Mit diesem Generator soll ein Gegengewicht zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geschaffen werden, dass die Weitergabe von Behandlungsdaten an eine zentrale Forschungsstelle vorsieht, ohne jede Widerspruchsmöglichkeit der Versicherten.

Der beim Verein "Patientenrechte und Datenschutz" unter der Adresse kassenauskunft.de angesiedelte Abfrage-Generator übernimmt alle Informationen, damit die Krankenkassen einen Versicherten eindeutig erkennen können. Sie werden nicht gespeichert, sondern müssen im Rahmen einer schriftlichen Abfrage ausgedruckt werden. Wer diesem Vorgang misstraut und seine Versichertennummer nicht über das Netz schicken will, kann den Vordruck einer Datenabfrage bei der Krankenkasse nehmen und selbst ausfüllen. Mit der Abfrage werden die Stammdaten und Beiträge eines Versicherten abgefragt, aber auch, soweit vorhanden, die Leistungsdaten und die Speicherdauer dieser Daten, die Behandlungen, Verordnungen und Krankmeldungen umfassen.

Der Code für den "Abfrage-Generator" ist Open Source und unter dem hübschen Namen "Gesundheitsdatenbefreier" hier verfügbar. Die Krankenkassen sind mit dem Abschicken einer Datenabfrage verpflichtet, innerhalb von vier Wochen Auskunft zu geben. Ob diese Auskunft vollständig ist, können die Versicherten nur selbst überprüfen, wobei eine Anleitung zur Überprüfung der Antwort helfen soll. Hier will der Verein dokumentieren, wie gut oder wie unvollständig bestimmte Kassen auf die Datenabfrage reagieren.

"Nur wenige Versicherte kennen ihre Rechte" bedauert Vereinsvorsitzender Dr. Bernhard Scheffold, "und die Gesetzgebung ist auf dem Weg, diese Rechte immer weiter zu beschneiden. Schon jetzt werden im Gesundheitsbereich vielfach kritische Daten verarbeitet, ohne dass die Versicherten im Einzelfall zustimmen oder auch nur widersprechen könnten." (kim)