Viel Kritik am geplanten Patientendaten-Schutzgesetz

Der Entwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes stößt auf Kritik. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen, aber auch Datenschützer haben Änderungswünsche.

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Viel Kritik am geplanten Patientendaten-Schutzgesetz

(Bild: Tyler Olson/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

In Deutschland soll 2021 nach dem Digitalen Versorgungsgesetz (DGV) eine elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt werden, aber nach dessen Verabschiedung wurden Fehler beim Datenschutzkonzept gefunden. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) soll deshalb nun geregelt werden, wer wie wann und wo auf die Daten der Patientenakte und des elektronischen Rezeptes zugreifen kann.

Der 141 Seiten starke Entwurf des PDSG wurde nun in einer geschlossenen Anhörung von den Verbänden kritisiert. Besonders die Datenschützer schlagen Alarm, weil die sogenannte "Datenspende" schlecht geregelt ist. Wer einwilligt, die Daten der Patientenakte zu Forschungszwecken freizugeben, kann diese Einwilligung nicht rückgängig machen. Das widerspreche klar der DSGVO.

Doch nicht allein die Datenschützer haben Änderungswünsche. Der Bundesverband Gesundheits-IT bvitg spricht in seiner Stellungnahme zwar von einem erreichten Etappenziel, stört sich aber daran, dass nach dem Gesetzentwurf allein die Projektgesellschaft Gematik die App für das elektronische Rezept entwickeln soll. Das sei eine Marktverzerrung. Der Bundesverband der Apotheker wiederum möchte gemäß seiner Ausführungen, dass Patienten in der App für das e-Rezept die ihn versorgende Apotheke auswählen können und wünscht sich ein weitgehendes Makelverbot, damit Dritte die Wahl der Apotheke nicht beeinflussen können.

Aufseiten der Krankenkassen hat der AOK-Bundesverband seine Änderungswünsche veröffentlicht. Er möchte, dass das e-Rezept auch in der Patientenakte und nicht nur in der App oder auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. In die Akte sollen ferner Impfausweis, Mutterpass und Zahn-Bonusheft kommen. Die AOK begrüßt zwar den Datenschutz, wenn die ePA nur bei Eingabe des Arztschlüssels und Patientenpasswortes (PIN) geöffnet und dann vom Arzt befüllt wird, kritisiert aber die Honorierung dieser ärztlichen Leistung: "Es kann nicht sein, dass die Ärzte für jeden Klick in ihrer Praxis-Software extra bezahlt werden. Und mehr wird es für die automatisierten Prozesse zur Aktualisierung der Patientendaten künftig nicht brauchen", erklärte AOK-Vorstand Martin Litsch. Auch von der Gematik wünscht man sich etwas, einen "Software-Konnektor" als Alternative zu den VPN-Routern, die als Hardware den sicheren Anschluss an die telematische Infrastruktur des Gesundheitswesens herstellen.

Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf kommt von den Datenschützern, in diesem Fall vertreten durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stefan Brink. Er kritisiert, dass es nicht widerrufbar sein wird, Daten aus der Patientenakte zu Forschungszwecken freizugeben. Kritisiert wird auch, dass neben der Forschung die Daten zweckentfremdet zu "Steuerungsaufgaben" oder zur "Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse" herangezogen werden können. Bedenklich sei ferner die den Krankenkassen erteilte Berechtigung "zusätzliche Daten" ihrer Versicherten zu verarbeiten. "Das bedeutet nichts anderes als einen Freifahrtschein für Krankenkassen, die begehrten Gesundheitsdaten ihrer Kunden z.B. aus Fitnesstrackern oder Wearables zu verarbeiten", so Datenschützer Brink. Er stört sich auch daran, dass die Projektgesellschaft Gematik von jeder datenschutzrechtlichen Haftung freigestellt wird. (mho)