Hessen: Ahndung von "Hate Speech" im Netz

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, mahnen Hessens Sicherheitsexperten. Kooperationen und die staatliche Meldeplattform verzeichnen erste Erfolge.

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Hessen: Großes Bedürfnis nach Ahndung von "Hate Speech" im Netz

(Bild: Shutterstock)

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  • dpa
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Im Kampf gegen Hetze und Hass im Netz hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bislang 265 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Die aktuellen Zahlen sprechen für sich", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. "In der Bevölkerung besteht ein großes Bedürfnis nach strafrechtlicher Ahndung von 'Hate Speech' im Internet."

Leider seien die von den Gesetzgebern auf Bundesebene und in Europa zur Verfügung gestellten Ermittlungswerkzeuge aber oftmals nicht ausreichend, um die Täter hinter den Bildschirmen zu ermitteln, mahnte die Justizministerin. "Hier wünsche ich mir mehr Unterstützung von den Beteiligten."

Die bisherigen Ermittlungsverfahren seien auf zwei Kanäle zurückzuführen, erklärte Kühne-Hörmann. 122 Ermittlungsverfahren seien von der ZIT auf der Grundlage von Meldungen über die staatliche Meldeplattform unter "hessengegenhetze.de" eingeleitet worden. Die weiteren 143 Ermittlungsverfahren gingen auf die Kooperation zwischen dem Justizministerium mit mehreren nicht staatlichen Kooperationspartnern zurück.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde 2010 als Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegründet und befasst sich mit Kinderpornografie, Waffen- und Drogenhandel sowie Fälschungen im Darknet, Hackerangriffen und Datendiebstahl. Seit Ende 2019 ist auch die Verfolgung von Hass und Hetze im Netz als ein Schwerpunkt dazu gekommen. Dieser Bereich soll künftig als eigene Säule innerhalb der ZIT arbeiten.

Bei der staatlichen Meldeplattform "Hessen gegen Hetze" können Hasskommentare seit Beginn des Jahres auch anonym dem Cyber Competence Center (Hessen3C), Hessens Kompetenzzentrum zum Schutz vor Cyberattacken für den öffentlichen Sektor und Unternehmen, gemeldet werden. Dort werden nach Angaben der Justizministerin dann zunächst eine Dokumentation, eine Beweissicherung und eine Kontextrecherche durchgeführt.

Wenn der Kommentar vor diesem Hintergrund als strafrechtlich relevant gewürdigt und beweissicher dokumentiert sei, folgten die Ermittlungen zur Identifizierung des Urhebers. Dazu gebe es auch Meldungen an die Anbieter sozialer Netzwerke, um strafrechtlich relevante Hasskommentare möglichst zeitnah der öffentlichen Wahrnehmung zu entziehen. Diese würden auch an die ZIT weitergegeben, berichtete Kühne-Hörmann.

Insgesamt rund 700 Meldungen wurden bei der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" seit dem Start Mitte Januar nach Angaben des Innenministeriums von den Experten mittlerweile geprüft. Nach der ersten Bewertung der Meldestelle erfüllten 171 dieser Meldungen einschlägige Straftatbestände und seien an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität weitergegeben worden.

Die Kooperation des Justizministeriums mit den nicht staatlichen Organisationen wie "HateAid" und "ichbinhier" sieht etwa vor, dass diese beweisgesicherte Kommentare unmittelbar an die ZIT melden können und Rückmeldungen zur strafrechtlichen Relevanz erhalten.

Im Gegenzug würden Betroffene, die sich an die Meldeplattform hessengegenhetze.de wenden, durch die Mitarbeiter gezielt auf Beratungs- und Unterstützungsangebote der zivilgesellschaftlichen Partner des Meldesystems hingewiesen und im Bedarfsfall direkt vermittelt. In diesem Zusammenhang habe die ZIT bereits 16.840 Meldungen und Strafanzeigen erhalten, wovon etwa 40 Prozent strafrechtlich relevant sind, erklärte die Ministerin. (bme)