Digitale Signatur für die Bundesverwaltung

Mit dem "Beschluss zur Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung" hat das Bundeskabinett am Mittwoch die flächendeckende Einführung der digitalen Signatur beschlossen.

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Von
  • Richard Sietmann

Mit dem "Beschluss zur Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung" hat das Bundeskabinett am Mittwoch die flächendeckende Einführung der digitalen Signatur beschlossen. Das Vorhaben betrifft mehr als 200.000 Arbeitsplätze in den Ministerien und Behörden des Bundes und hat ein stimmiges Gesamtkonzept zur rechtsgültigen Unterzeichnung und Verschlüsselung im elektronischen Schriftverkehr zum Ziel. Das erklärten Staatssekretärin Brigitte Zypries vom Bundesinnenministerium und Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, heute vor der Presse in Berlin.

Die Bundesregierung hat in mehreren Projekten bereits den Einsatz elektronischer Signaturen getestet und gefördert -- so zum Beispiel in den MEDIA@Komm-Projekten bei kommunalen E-Government-Anwendungen und dem Projekt SPHINX für den sicheren E-Mail-Austausch. "Aber daraus hat sich noch kein breiter Markt entwickelt", beschreibt Brigitte Zypries die aktuelle Lage. "Wir wollen mit dem Kabinettsbeschluss endlich den Durchbruch dafür schaffen."

Die Kabinettsentscheidung besteht aus drei Teilen. Im ersten Schritt werden bis Ende 2003 flächendeckend alle Arbeitsplätze mit Software für die E-Mail-Sicherheit ausgestattet. Bei diesem IT-Grundschutz kommen die so genannten "fortgeschrittenen Signaturen" gemäß Signaturgesetz zur Anwendung, die nicht zwingend eine Chipkarte voraussetzen. Damit werden die Mitarbeiter des Bundes mit den Bürgern dann auch elektronisch signierte und verschlüsselte E-Mails austauschen können.

Bei E-Government-Dienstleistungen, in denen Gesetze eine Schriftform vorsehen -- ein Beispiel ist die elektronische Ausschreibung und Beschaffung -- kommt die qualifizierte elektronische Signatur zum Einsatz. Sie erfordert persönliche Chipkarten, auf denen der von einer anerkannten Zertifizierungsstelle beglaubigte Signaturschlüssel des Nutzers abgespeichert ist.

Der dritte Teil des Beschlusses legt einen einheitlichen technischen Standard (ISIS-MTT) fest, der die Interoperabilität unterschiedlicher Signaturprodukte gewährleistet. Damit wird es künftig möglich, "dass der Bürger den elektronischen Ausweis, den ihm sein Finanzinstitut ausstellt, auch im Behördenverkehr nutzen kann", so der bei der Deutschen Bank AG für die Public Key Infrastructure zuständige Direktor Bernhard Esslinger.

Dagegen vermisst der Branchenverband BITKOM die Einbeziehung der Länder und Kommunen, wo die meisten Verwaltungsvorgänge mit den Bürgern anfallen würden. "Mit dem aktuellen Beschluss springt die Regierung zu kurz", erklärte BITKOM-Geschäftsführer Bernd Rohleder in einer Stellungnahme. Der Verband fordert eine Bürgerkarte mit Chip und elektronischer Signatur für alle. (Richard Sietmann) / (hob)