EuGH: Köln hätte Feuerwehr-Software ausschreiben müssen

Eigentlich wollte die Kölner Feuerwehr ein Leitstellensystem aus Berlin übernehmen. Doch ein Software-Anbieter klagte dagegen – und bekam nun vom EuGH Recht.

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EuGH-Urteil: Dämpfer für die Stadt Köln bei Feuerwehr-Software

Das Leitstellensystem Ignis Plus

(Bild: THW)

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Die Stadt Köln hat bei ihrer Zusammenarbeit mit Berlin bei Software für Feuerwehreinsätze einen Dämpfer vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Eine solche Kooperation zweier Behörden könne durchaus ein "öffentlicher Auftrag" sein, der ausgeschrieben werden müsste, entschieden die EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-796/18).

Die Stadt Köln hatte mit dem Land Berlin im September 2017 vereinbart, kostenlos die Software "Ignis Plus" für die Einsatzleitstelle der Feuerwehr zu übernehmen. Dabei sagten beide Seiten vertraglich zu, sich Weiterentwicklungen des Computerprogramms gegenseitig unentgeltlich zu überlassen.

Dagegen klagte die Firma ISE aus Aachen, die ebenfalls Leitstellen-Software entwickelt. ISE argumentierte, dass die erwartete Weiterentwicklung ein öffentlicher Auftrag sei, der nicht ausgeschrieben wurde. Lediglich der ursprüngliche Entwickler des Programms könnte mit den Updates betraut werden und so weiter Geld verdienen.

Die Stadt Köln argumentierte, die Zusammenarbeit der beiden Behörden falle nicht unter das Vergaberecht und die Pflicht zur Ausschreibung. Damit kam sie aber vor dem EuGH nicht durch. Die EU-Richter formulierten zwar mögliche Ausnahmen, stellten aber klar, dass eine solche Kooperation nicht einer Privatfirma Vorteile gegenüber Wettbewerbern bringen dürfe. Der Fall geht nun zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf, das den EuGH um Rat gebeten hatte. (Mit Material der dpa) / (axk)