O2 UK und Three: EU-Gericht kassiert Fusionsverbot der EU-Kommission

Die Fusion der britischen Mobilfunktöchter von Telefónica und Hutchison scheiterte am Veto der EU-Kommission – das war unbegründet, urteilt nun ein EU-Gericht.

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O2 UK und Three: EU-Gericht kassiert Fusionsverbot der EU-Kommission

(Bild: Telefónica/Three/Montage: heise online)

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Das Gericht der Europäischen Union hat das 2016 von der EU-Kommission ausgesprochene Verbot einer Fusion der britischen Mobilfunknetzbetreiber O2 und Three für nichtig erklärt. Bei der Entscheidung über das Fusionsvorhaben seien der Kommission "mehrere Rechts- und Beurteilungsfehler unterlaufen", teilte das zweithöchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit (Az. T-399/16). Während das Urteil für die inzwischen abgesagte Fusion wohl keine Folgen mehr hat, ist es ein deutlicher Schuss vor den Bug von EU-Kommissarin Margrete Vestager.

Der spanische Netzriese Telefónica und der Hongkonger Mischkonzern Hutchison hatten 2016 geplant, ihre britischen Mobilfunktöchter O2 und Three zusammenzubringen, um einen starken Mobilfunkanbieter in den Wettbewerb mit Vodafone und EE, der Mobilfunkmarke von BT (ehemals British Telecom), zu schicken. Die Fusion scheiterte am Veto der EU-Kommission, die den Verlust eines "wichtigen Wettbewerbers" und damit einhergehend weniger Auswahl für die Verbraucher sowie höhere Preise befürchtete. Hutchison hatte daraufhin gegen das Verbot geklagt.

Bei der Bewertung der Wettbewerbssituation habe die Kommission "mehrere Rechts- und Beurteilungsfehler" gemacht, urteilt vier Jahre später das Gericht der Europäischen Union. Die Minderung des Wettbewerbsdrucks durch Wegfall eines Anbieters reiche "grundsätzlich für sich genommen nicht aus", um "eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs nachzuweisen". Auch mache die bloße Existenz eines Markteilnehmers ihn nicht zu einer "wichtigen Wettbewerbskraft".

Darüber hinaus hat die Kommission nach Ansicht der Richter nicht nachgewiesen, dass die Fusion im Hinblick auf gemeinsame Netznutzungen und die Mobilfunknetzinfrastruktur des Vereinten Königreiches eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs darstellen würde. In Großbritannien haben EE und Three sowie Vodafone und O2 Teile ihrer Netzinfrastruktur in gemeinsame Betreibergesellschaften ausgelagert.

Vier Jahre nach der Beschwerde kommt die Entscheidung des Gerichts zu spät, um die Fusion noch zu vollziehen. Telefónica ist inzwischen weitergezogen und will O2 mit Virgin Media zusammenbringen, der britischen Tochter des Kabelriesen Liberty Global. Dabei sind weniger Bedenken der Wettbewerbshüter zu erwarten, weil diese Fusion kaum Auswirkungen auf die jeweiligen Märkte (Mobilfunk und Festnetz) haben dürfte.

Was Hutchison nun mit diesem Urteil macht, ist zunächst offen. "Wir begrüßen das Urteil der Gerichts der Europäischen Union, das unsere Beschwerde bestätigt", teilte das Unternehmen am Donnerstag in Hongkong mit. Der Ansatz der Kommission ignoriere die Marktrealität und "sichtbar erfolgreiche Konsolidierungen in Europa", heißt es weiter – damit dürfte auch die von der Vorgängerkommission genehmigte Fusion von O2 und E-Plus in Deutschland gemeint sein.

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Hutchison will das Urteil zunächst eingehend prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden. Das Unternehmen verbindet damit zumindest die Hoffnung, dass die Kommission ihren Ansatz für die Fusionskontrolle im Telekommunikationssektor nun "fundamental überprüfen" müsse. In Brüssel gibt man sich derweil schmallippig: "Die Kommission nimmt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Kenntnis", sagte eine Sprecherin. "Die Kommission wird das Urteil sorgfältig analysieren."

Beide Parteien können bis Mitte August Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. (vbr)