Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor

Die Organisationen der so genannten Rechteverwerter haben dem Bundesministerium der Justiz Vorschläge zur Änderung des Urheberrechts unterbreitet.

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Von
  • Tim Gerber

Die Organisationen der sogenannten Rechteverwerter, darunter der Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft und die GEMA, haben dem Bundesministerium der Justiz Vorschläge zur Änderung des Urheberrechts unterbreitet. Das Urheberrechtsgesetz müsse rasch an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden, hieß es in einer gestern veröffentlichten Erklärung. Unter anderem fordern die beteiligten Organisationen, angesichts des Missbrauchs müsse im neuen Gesetz die Umgehung des Kopierschutzes untersagt werden. Bei legalen Kopien zur privaten Nutzung sollte aber wie bisher eine pauschale Vergütung festgeschrieben werden. Es sollte aber klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals rechtmäßige Privatkopien sein können.

Zu den Vorschlägen könne man im Einzelnen noch nichts sagen, äußerte ein Sprecher von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin gegenüber heise online. Generell sei man aber für Vorschläge aus allen Richtungen offen und dankbar. Außerdem enthielten die Vorschläge teilweise "präzise das, was die Ministerin als Grundrichtung vorgegeben hat", hieß es offiziell.

Experten aus dem Ministerium halten das Papier hingegen für einen deutlichen "Ausdruck gewisser Interessen". Die zur Umsetzung der EU-Richtlinie und der WIPO-Verträge notwendige Neufassung des Gesetzes enthalte "einiges an Brisanz", wobei dem deutschen Gesetzgeber teilweise wenig bis gar kein Spielraum zur Ausgestaltung bleibe.

Offiziell hieß es, man wolle die Möglichkeit für private Kopien erhalten, dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Urheber gehen. Genau das aber halten Experten für schwierig. So muss zum Beispiel laut EU-Richtlinie und WIPO-Verträgen technischer Kopierschutz unter den Schutz des Gesetzes gestellt werden und alles, was dessen Aushebelung dienen könnte, schon im Vorfeld verboten werden. Auch Zeitungsbeiträge, wie der über das "Ärgernis Kopierschutz" in Ausgabe 22/2001 von c't, könnten unter ein solches Verbot fallen. (tig)