Ab sofort: Digitale Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen

Mittelständler und Personenunternehmer können nun wieder staatliche Überbrückungshilfen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle beantragen.

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(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Hans-Peter Schüler

Ab sofort nimmt Vater Staat wieder Anträge von Unternehmen entgegen, die auf Beihilfen wegen Corona-bedingter Einnahmeausfälle angewiesen sind. Das Versprechen unbürokratischer Beihilfen hatte im ersten Anlauf zu zahllosen Betrugsversuchen geführt und musste gestoppt werden. Mit dem Neustart am Mittwoch gibt es nun ein zweistufiges digitales Antragsverfahren, das ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingeleitet werden kann.

Informationen dazu, wer die nicht rückzahlbaren Beihilfen beanspruchen kann, hat das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Das sind demnach alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, Personenunternehmer und "Freiberufler  im Haupterwerb" sowie andere Wirtschaftsorganisationen, die dauerhaft wirtschaftlich aktiv sind.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass  er im April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent weniger Umsatz erzielt hat als in denselben Monaten des Vorjahres. Für Unternehmen, die erst ab Mai 2019 gegründet worden sind, gelten Sonderregelungen. Im günstigsten Fall kann ein Betrieb damit rechnen, dass ihm für Juni bis August 2020 bis zu 80 Prozent seiner Fixkosten bei einer Obergrenze von 150.000 Euro ersetzt werden.

Das Portal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de informiert über Chancen und Voraussetzungen der staatlichen Förderung.

Die vorgeschriebene Einbindung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern soll einerseits als Filter dienen, um Betrüger das Spiel zu erschweren. Andererseits erscheint es auch sinnvoll, von vornherein Fachleute mit den durchaus komplexen Aufstellungen über Geschäftseinbußen zu beauftragen.

Für die meisten Aspiranten führt der Weg zur Beihilfe vermutlich über den Steuerberater. Dieser muss sich, bevor er den gewünschten Antrag stellen kann, auf dem Portal des Wirtschaftsministeriums registrieren. Was er anschließend an Daten einreicht, wird von "einem prüfenden Dritten" überprüft und dann digital an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.

Anträge müssen vor dem 31. August vorliegen. Bis dahin gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Kommunikation mit dem Steuerberater und dessen Reaktionszeit entscheiden mit darüber, ob man mit seinem Antrag zum Zuge kommt oder auch nicht, weil etwa das Budget von 600 Millionen Euro irgendwann ausgeschöpft sein wird.

Die Steuerberatergenossenschaft DATEV hat die Software, mit der ihre Mitglieder arbeiten, schon vorab um Routinen ergänzt, die beim Abschätzen der benötigten Angaben helfen. Man darf also bei etablierten Beziehungen zu einem Steuerberater eine zügige Bearbeitung erwarten. Für die Dienstleistung wird meist eine eigene Honorarvereinbarung fällig werden, denn die erforderlichen Aufstellungen und Bewertungen zählen offenbar nicht zum Standard-Aufgabenspektrum einer Steuerberatung.

Für Neukontakte etwa mit Selbstständigen, die ihre Steuerangelegenheiten bislang in Eigenregie regeln, vernahmen wir auf Anfrage aber die Befürchtung, dass zahlreiche Kanzleien entweder gar keine neuen Mandanten mehr aufnehmen würden oder diese zumindest nicht vorrangig bedienen könnten, da beim Neukontakt ja auch viele Daten zusätzlich erhoben werden müssen.

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