Künftig Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

Sofern Patienten in der Arztpraxis bekannt sind, sollen sie künftig auch die Möglichkeit haben, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen.

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Künftig Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

(Bild: Billion Photos/Shutterstock.com)

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Patienten können sich künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sei dabei auf sieben Kalendertage begrenzt. Ferner seien Folgekrankschreibungen nur dann per Videosprechstunde möglich, wenn die vorherige Krankschreibung in einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde. Versicherte, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind, seien komplett ausgeschlossen. Auch die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates sei nicht statthaft.

"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen", erläuterte Dr. Monika Lelgemann vom Gemeinsamen Bundesausschuss.

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Ein genereller Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte. Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. (Mit Material der dpa) /

(axk)