Schweiz beschließt E-Vignette: "Pickerl"-Kleben bald nur noch freiwillig

Der Schweizer Nationalrat hat einer Einführung einer elektronischen Autobahnvignette zugestimmt. Über die Kontrolle gibt es aber noch Streit.

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Schweiz beschließt E-Vignette: "Pickerl"-Kleben bald nur noch freiwillig

(Bild: BrunoK1/Shutterstock.com)

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Von
  • Tom Sperlich
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Der Nationalrat der Schweiz, die große Kammer des Schweizer Parlaments, hat am Mittwoch mehrheitlich die Einführung einer elektronischen Autobahnvignette (E-Vignette) beschlossen. Zuvor hatte bereits Ende 2019 der Ständerat einer E-Vignette zusätzlich zur Klebe-Vignette zugestimmt. Mit dem Beschluss des Nationarates hat nun das gesamte Schweizer Parlament der Einführung der E-Vignette grünes Licht gegeben. Noch sind aber Fragen des Datenschutzes ungeklärt.

Die herkömmliche Klebe-Vignette, die mehr als neun Millionen Mal jährlich auf Windschutzscheiben geklebt und abgekratzt wird, soll aber noch eine Weile erhalten bleiben. Denn erst 2022 soll die digitale Autobahngebühr kommen und über eine App bezahlt werden können. Das "Pickerl" soll es so lange geben, bis der Anteil verkaufter Klebe-Vignetten unter zehn Prozent aller verkauften Vignetten fällt. Erst dann soll sie endgültig abgeschafft werden, heißt es.

Ursprünglich wollte die Schweizer Regierung, der Bundesrat, die Klebe-Vignette möglichst schnell zugunsten einer elektronischen Vignette abschaffen. Doch im Gesetzgebungsverfahren sah er von dem Vorhaben ab und schlug dem Parlament stattdessen eine freiwillige E-Vignette vor, die mit dem KFZ-Kennzeichen verknüpft werden soll, was bereits im Gesetzgebungsverfahren einige Datenschutzfragen aufwarf.

So war in der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates noch eine automatisierte elektronische Überwachung vorgesehen, wobei dauerhaft installierte Kameraanlagen systematisch die vorbeifahrenden Autokennzeichen scannen und mit den in der E-Vignetten-App hinterlegten Daten abgleichen sollten. Dies hat der Bundesrat aber zurückgenommen, der Ständerat sprach sich in seinem Votum Ende 2019 jedoch für die automatische Erfassung aus.

Der Nationalrat wollte jedoch von der automatischen Kontrolle nichts wissen. Vielmehr sollen die Polizei und Grenzwacht mit mobilen Geräten nur stichprobenartig kontrollieren dürfen, ob die Autobahnabgabe bezahlt wurde.

Hinter diese Entscheidung stellte sich am Mittwoch der Bundesrat. Finanzminister Ueli Maurer erläuterte, dass die Überlegungen des Bundesrates bezüglich fester Kontrollsysteme nur dahin gingen, erst bei großem Missbrauch der neuen E-Vignetten-Regelung darüber nachzudenken, feste Kontrollanlagen in Grenznähe zu installieren. Der Ball geht nun zurück an den Ständerat, um die Differenzen auszuräumen.

In der Debatte im Nationalrat wiesen Abgeordnete der grünen und linken Parteien vergeblich auf die bereits vorhandenen festen Kontrollstellen hin, die nicht mehr genutzt werden könnten. Dagegen formulierte eine Abgeordnete der gegen das Vorhaben stimmenden rechtsbürgerlichen SVP die Befürchtung, dass mit der Lancierung der E-Vignette eine Einführung von "Road Pricing" durch die Hintertür möglich werden könnte.

Maurer wies in der Nationalratsdebatte darauf hin, dass es bei der Einführung der E-Vignette "nicht darum geht, die Autofahrer von dem Abkratzen der Vignette zu befreien", sondern darum, jährlich 10 Prozent der Gesamteinnahmen, etwa 36 Millionen Schweizer Franken (rund 33,5 Millionen Euro), an Vertriebskosten für die Autobahnvignetten einzusparen.

Seit 1985 muss für die Benutzung der Schweizer Autobahnen und Autostraßen (Nationalstraßen 1. und 2. Klasse) eine Abgabe bezahlt werden. Sie wird in Form der Autobahnvignette erhoben, deren Verkaufspreis 40 Franken pro Jahr beträgt. Der Preis soll bei der neuen E-Vignette beibehalten und weiterhin im Ausland gekauft werden können. Im Euroraum beträgt der Verkaufspreis 38 Euro. Eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken war 2013 in einer Volksabstimmung gescheitert. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Autobahnvignette werden für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstraßen eingesetzt.

(olb)