Richterbund für Vorratsdatenspeicherung gegen Kindesmissbrauch

Ohne eine anwendbare Regelung zu Mindestspeicherfristen sei die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganz erheblich erschwert.

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Richterbund für Vorratsdatenspeicherung gegen Kindesmissbrauch

(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

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  • dpa

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch hat der Deutsche Richterbund (DRB) die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gefordert. "Der Rechtsstaat ist gefordert, Kinder bestmöglich vor Gewalt und Missbrauch zu schützen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).

Zwar wolle die Regierung die Ermittlungsbefugnisse effizienter gestalten. "Es braucht aber auch eine rechtssichere Neuregelung für die ausgesetzte Verkehrsdatenspeicherung. Ohne eine anwendbare Regelung zu Mindestspeicherfristen ist die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganz erheblich erschwert."

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Ihre Nutzung ist derzeit ausgesetzt, weil Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichtshofes dazu ausstehen.

Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns soll der Bundesrat die Bundesregierung an diesem Freitag aber bereits auffordern, schon vor dem Urteil die Einführung einer "verfassungsrechtlichen und europarechtskonformen" Mindestspeicherpflicht "vorzubereiten". Die Identifizierung von Personen im Internet im Kampf gegen Kindesmissbrauch und rechtsextremistische Straftaten scheiterten zu häufig an der Realität, heißt es laut NOZ im Entschließungsantrag.

Der Richterbund stellt sich ausdrücklich dahinter: "Die Bundesregierung sollte ihre EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Arbeiten an einer europäischen Lösung voranzutreiben, um nach dem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Mindestspeicherfristen rasch reagieren zu können", sagte Rebehn der NOZ. "Ein Zugriff auf die Datenspuren Verdächtiger kann gerade in Fällen von Kinderpornografie helfen, Täter-Netzwerke schneller aufzudecken und fortgesetzten Missbrauch zu verhindern."

Bereits Mitte Juni hatten die Innenminister von Bund und Ländern sich für Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kindesmissbrauch ausgesprochen. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

(kbe)