Bundesrat: Mecklenburg-Vorpommern drängt auf Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung solle im "Kampf gegen Kinderpornografie" und Rechtsextreme einen Gesetzentwurf für eine "Mindestspeicherpflicht" vorbereiten.

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Bundesrat: Mecklenburg-Vorpommern drängt auf Vorratsdatenspeicherung

Lorenz Caffier spricht im Bundesrat.

(Bild: Bundesrat)

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Die Bundesregierung soll ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorbereiten. Das forderte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Freitag im Bundesrat. Nur so könne der Kampf gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen und rechtsextremistische Straftaten verbessert werden. Verbindungs- und Standortdaten zu protokollieren sei zwar kein Allheilmittel, aber das von Ermittlern "immer als erstes genannte" Werkzeug.

"Bei Kinderpornografie ist das Internet der zentrale Verbreitungskanal", bei Hass und Hetze sei es ähnlich, unterstrich Caffier. Ohne weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und das ebenfalls noch ausstehende Urteil zu Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung gebe es zwar keine Rechtsklarheit, die Beschlüsse der Richter kämen aber und dann müsse die Bundesregierung schon etwas in der Tasche haben.

Mecklenburg-Vorpommern formuliert in einem Antrag im Bundesrat, dass die Identifizierung von mutmaßlichen Tätern im Internet häufig scheitert. So habe das Bundeskriminalamt (BKA) nach eigenen Angaben allein 2017 insgesamt 8400 Verdachtshinweise nicht aufklären können, "da die jeweiligen deutschen IP-Adressen mangels Umsetzung der Mindestspeicherpflichten keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten".

Der Vorschlag für die Entschließung, die nun in den Ausschüssen der Länderkammer weiter beraten wird, ist laut Mecklenburg-Vorpommern angesichts der rechtlichen Unklarheiten "bewusst weit formuliert". Die ausstehenden Gerichtsentscheidungen müssten berücksichtigt werden, um einen späteren Gesetzestext "verfassungsrechtlich" auf sicherem Boden und "europarechtskonform" zu halten.

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Der EuGH hatte bereits 2014 und 2016 geurteilt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit den Grundrechten der Gemeinschaft ist. Hierzulande ist daher das bestehende einschlägige Gesetz aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt und wird vom Bundesverfassungsgericht und auch erneut dem EuGH überprüft.

(anw)