Bewährungsstrafe für Onlinehandel mit gefälschten Elektronikgeräten

Statt Original-Zubehör von bekannten Herstellern bot ein Onlinehändler nur billige Kopien von Elektronikgeräten. Dafür gab es nun eine Strafe.

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(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)

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  • dpa

Weil er sich für den Onlinehandel gefälschte Markenartikel aus Fernost besorgt hat, ist ein 35 Jahre alter Unternehmer zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Zudem bekam der Angeklagte am Dienstag vom Landgericht Regensburg eine Geldauflage von 3000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 6 KLs 154 Js 4330/15 WS).

Der Händler aus dem oberpfälzischen Amberg hatte laut Anklage mehr als 35.000 Artikel gelagert, auf denen falsche Herstellerangaben aufgedruckt waren oder die für den europäischen Markt nicht zugelassen waren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Produkte als Originalware einen Gesamtwert von mehr als 1,2 Millionen Euro gehabt hätten. Weitere Lieferungen mit falschen Markenartikeln aus China und Australien wurden vom deutschen Zoll abgefangen. Einzelne Anklagepunkte wurden dann aber in dem Prozess bereits vor dem Urteil eingestellt.

In dem Verfahren kam es nach der Anklageverlesung zu längeren Verhandlungen der Prozessbeteiligten hinter verschlossenen Türen. In den Gesprächen zwischen der Strafkammer, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung wurde eine Verständigung über ein Strafrahmen im Fall eines Geständnisses erzielt. Dem 35-Jährigen wurde eine Strafe zur Bewährung zwischen einem und eineinhalb Jahren angeboten. Anschließend räumte er die Vorwürfe ein.

Nach den Ermittlungen hatte der angeklagte Geschäftsführer sich gefälschte Smartphonekabel, Kopfhörer, Ladegeräte, Akkus und ähnliches besorgt. Mitte 2016 soll der Mann dann zunächst testweise erste Verkäufe über eine Internetseite veranlasst haben. Die Masse der illegalen Produkte wurde aber nicht verkauft. Das Unternehmen des geständigen Angeklagten ist mittlerweile insolvent.

(mho)