Wirbel um Ende der 1&1-Flatrate

Der Provider hat aufmüpfigen Kunden den Internetzugang kurzerhand gesperrt.

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Von
  • Holger Bleich

Um das Ende des auf DSL beruhenden Flatrate-Internetzugangs von 1&1 für Privatkunden gibt es weiter Wirbel: Einigen Kunden, die auf Erfüllung des Vertrags bestanden hatten, kappte der Provider heute kurzerhand den Zugang. Man habe diese Schreiben als einseitige Kündigung angesehen und sofort reagiert, gab das Unternehmen zur Begündung an.

Inzwischen gestand Firmensprecher Michael Frenzel gegenüber heise online zu: "Da haben wir einen Fehler gemacht." Zwei Support-Mitarbeiter hätten derartige Schreiben der Kunden "etwas streng" ausgelegt. Er versprach, die betroffenen DSL-Zugänge würden sofort wieder freigeschaltet, wenn die Kunden reklamierten. Außerdem habe 1&1 eine Hotline eingerichtet, unter der die betroffenen Kunden morgen, Freitag, ab 8 Uhr anrufen und reklamieren können. Die Telefonnummer: 01805/001374.

Ungeachtet dieser konkreten Probleme ziehen Experten die Rechtmäßigkeit des Vorgehens von 1&1 zunehmend in Zweifel. Der Provider hatte im Oktober in einer großangelegten Werbekampagne angeboten, bei einer 12-monatigen Vertragslaufzeit des Flatrate-Zugangs die Gebühren für drei Monate zu erlassen. Nachdem mehrere tausend Kunden unterschrieben hatten, löste 1&1 ohne Angabe einer Rechtsgrundlage die Verträge und überführte die Kunden entweder in einen volumenabhängigen Tarif oder kundigte ihnen mit einer Frist von vier Wochen.

1&1 beruft sich jetzt auf die Klausel 7.4 in seinen AGB zum DSL-Zugang, in der es heißt: "1&1 ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen." Rechtlich abgesichert sei diese Klausel durch ein Urteil des BGH vom 30. Mai dieses Jahres.

Im Gespräch mit heise online sagte Online-Rechtsexperte Tobias Strömer, in dem BGH-Urteil sei es um einen speziellen Fall aus dem Mietrecht gegangen. Dieses Urteil sei nicht vergleichbar und könne daher höchstwahrscheinlich nicht herangezogen werden. Die AGB-Klausel von 1&1 sei "überraschend" und stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. "Daher halte ich die von 1&1 ausgesprochenen Kündigungen für wirkungslos", betonte Strömer.

Wettbewerber von 1&1 hätten nach Meinung des Rechtsexperten gute Aussichten, ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs zu gewinnen. Für die Kunden sehe es anders aus: "Bei dem Streitwert macht kaum ein Anwalt einen Finger krumm. Das ist ein typischer Fall für die Verbraucherschutzzentrale und die Medien." (hob)