Gesundheitswesen: Regierung zeigt Weg zu moderner medizinischer Versorgung auf

Das Gesundheitsministerium hat einen Entwurf fürs "Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz" vorgelegt. Darin ist der Datenschutz wichtig.

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(Bild: KBV)

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Von
  • Detlef Borchers
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Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt in einem neuen Referentenentwurf die zukünftige Ausrichtung der telematischen Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Pflegekräfte sollen in das Medizin-Netzwerk einbezogen, die Pflege digitalisiert und die Video-Sprechstunden erheblich ausgeweitet werden. Für die Versicherten soll die elektronische Gesundheitskarte ab 2023 von einer digitalen Identität abgelöst werden, die nicht an eine Chipkarte gebunden ist.

Für die Ärzte und Zahnärzte sollen mit dem Gesetz IT-Sicherheitsrichtlinien kommen, nach denen die Praxen dem IT-Grundschutz (ISO 27001) entsprechen müssen. Der Gesetzentwurf beschreibt zudem erstmals, was Ärzte mit der Datenschutz-Folgeabschätzung nach der DSGVO für Praxen und Krankenhäuser im Einzelnen zu beachten haben.

Das Modernisierungsgesetz soll Mitte nächsten Jahres in Kraft treten und den Krankenkassen einmalige Kosten in Höhe von 100 Millionen sowie jährliche Zusatzkosten von 99 Millionen Euro erzeugen. Den Kosten stehen "mindestens derselben Höhe durch "Reduzierung von Porto-, Telefon-, SMS- und Faxaufwänden sowie durch die Optimierung der administrativen Prozesse" entgegen, heißt es in dem Referentenentwurf.

Der Referentenentwurf trägt den Namen "Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz" (DVPMG). Auf 114 Seiten wird die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens in vielen Teilaspekten behandelt. Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) sollen ausgebaut und um digitale Pflegeanwendungen (DIPA) erweitert werden.

Perspektivisch verschwindet der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und des elekronischen Heilberufeausweises (eHBA), wenn es heißt: "Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren." Die eGK soll dann nur noch als Versicherungsnachweis dienen und ihre Funktion als Datenspeicher verlieren. Daten wie der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz und die Organspendeerklärung, die auf einer eGK liegen können, sollen dann in die elektronische Patientenakte (ePA) wandern.