iOS- und Mac-Apps: Datenschutzkennzeichnung bald Pflicht

Anfang Dezember führt Apples App Store ein Datenschutz-Label ein. Entwickler müssen Datenzugriffe und Tracking offenlegen, auch durch integrierte SDKs.

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App Store Datenschutzkennzeichnung

Die Datenschutzkennzeichnung in Apps soll ab dem 8. Dezember im App Store auftauchen.

(Bild: Apple)

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Apple setzt die geplante Datenschutzkennzeichnung für iPhone-, iPad- und Mac-Apps um: Ab dem 8. Dezember führt der App Store detaillierte Angaben dazu auf, welche Nutzer- und Gerätedaten eine App jeweils erhebt und zu welchem Zweck die Sammlung erfolgt. Die Angaben sollen in leicht verständlicher Form aufbereitet werden, um Nutzern einen schnellen Überblick vor dem Download zu ermöglichen.

Entwickler müssen die Angaben dazu selbst treffen und an Apple übermitteln. Ab dem 8. Dezember 2020 ist das für neue Apps und App-Updates vorgeschrieben, wie Apple in einem Rundschreiben an App-Anbieter mitteilte. Fehlen die Angaben, dürften die Apps respektive Updates nicht für den App Store zugelassen werden – für iPhones und iPads ist das der einzige Weg zum Vertrieb von Software. Bereits im App Store erhältliche Apps bleiben auch ohne Datenschutzkennzeichnung zum Download verfügbar, merkt der Konzern an.

Die Anbieter von Apps müssen auf Richtigkeit und Aktualität der Angaben achten, wie Apple im Vorfeld schon betonte. Inwiefern die Daten überprüft werden, bleibt vorerst offen. Entwickler müssen aufführen, welche Daten die App jeweils erfasst und auch Datenzugriffe durch möglicherweise eingebettete Code von Dritten erfassen – etwa von SDKs, Analyse- und Werbe-Tools, wie sie etwa die Online-Werberiesen Facebook und Google bereitstellen.

Apple will von Entwicklern unter anderem wissen, ob etwa Name und Adressinformationen von Nutzern erfasst werden, ob die Apps auf Gesundheits-, Fitness- und Zahlungsdaten zugreifen wollen oder den Aufenthaltsort erfassen. Auch Interesse an "sensiblen Angaben" – etwa sexuelle Orientierung, politischen Einstellungen oder Schwangerschaftsinformationen – muss offengelegt werden. Die Erfassung von Diagnosedaten ist ebenfalls zu vermerken.

Anfang 2021 soll außerdem ein Opt-in für Werbe-Tracking in Apps durchgesetzt werden, wie Apple jüngst nochmals bekräftigte: Für den Zugriff auf die eindeutige Werbe-ID (IDFA) des Gerätes müssen Apps dann erst die Erlaubnis des Nutzers einholen.

(lbe)