Betriebsärzte fordern Einsicht in elektronische Patientenakte und TI-Anschluss

Wenn die elektronische Patientenakte kommt, wollen Betriebsärzte auf sie zugreifen können, um Arbeitsmedizin und kurative Medizin besser zu verbinden.

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(Bild: Pixfiction/Shutterstock.com)

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Von
  • Detlef Borchers

In einer Stellungnahme zu dem vergangene Woche veröffentlichten Referentenentwurf für ein "Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz" (DVPMG) fordert die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) den Zugriff auf die elektronischen Patientenakte für die 12500 Ärzte und Ärztinnen, die in Deutschland als Betriebsärzte arbeiten. Betriebsärzte müssen nach Ansicht der DGAUM dafür an die telematische Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) angeschlossen, der Kostenaufwand für diesen Anschluss müsse erstattet werden.

Die Interessenvertretung der deutschen Arbeitsmediziner hat den Referentenentwurf zum DVPMG zum Anlass genommen, den Anschluss der Betriebsräte an das digitalisierte Gesundheitswesen zu fordern. "Nur mit einer finanzierten und praktisch umsetzbaren Anbindung kann das mit 45. Mio. Beschäftigten größte Präventionssetting in Deutschland erfolgreich genutzt werden", so die Stellungnahme der DAUM. Sie spricht davon, dass medizinische Prävention auch bedeute, die Schnittstelle zwischen Arbeitsmedizin und kurativer Medizin zu gestalten und zu digitalisieren. Wenn Betriebsärzte keine Möglichkeit zur Einsicht in die elektronische Patientenakte hätten, könnten sie keine individuellen und betrieblichen Präventionsmaßnahmen ergreifen.

Die Forderung der 12500 Betriebsärzte dürfte die Debatte um den Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte neu entfachen. Derzeit gibt es einen Dissens zwischen dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Kelber und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Aufsichtsbehörde der 65 bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen. Für Kelber ist der Datenschutz der im Januar startenden Patientenakte in der Version 1.1. ungenügend, da einzelne Daten in der Akte für bestimmte Ärzte nicht "feingranular" verborgen werden können. Die wird erst mit der ePA 2.0 möglich sein, die im Januar 2022 kommen soll.

Das BAS sieht den Datenschutz hingegen berücksichtigt und will nach einem Bericht des Ärzteblattes notfalls die Gerichte bemühen, sollte der Datenschützer härtere Mittel als den Versand einer "Offenen Warnung" wählen. Aktuell sieht es so aus, als ob der GKV-Spitzenverband als Vertretung aller 105 gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit dem Bundesdatenschützer ein Informationsschreiben zur elektronischen Patientenakte an alle Versicherten verschicken wird, in denen die Bedenken von Kelber aufgeführt sind

(mho)