Schweizer Regierung will "Härtung der Mobilfunknetze"

In der Schweiz sollen die Mobilfunknetze besser vor Stromausfällen geschützt und durch Notstromversorgungen abgesichert werden.

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(Bild: Aripai Leangphet/Shutterstock.com)

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Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat am gestrigen Freitag bekannt gegeben, dass er die nationale Mobilfunkinfrastruktur besser vor längeren Stromausfällen schützen will. Dies will er in den nächsten Jahren in zwei Stufen erreichen. Eine gravierende Störung der Mobilfunkdienste habe erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Behörden, teilte der Bundesrat zur Begründung mit.

In einem ersten Schritt, der bis in fünf Jahren erledigt sein soll, will der Bundesrat "zusätzliche Vorkehrungen durch die Netzbetreiber veranlassen", damit auch bei einer Stromversorgungskrise "mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung" genutzt werden können. Gemeint sind hierbei Notrufdienste, für die ein landesweiter stromausfallsicherer Mobilfunk mittels Notstromversorgungen sichergestellt werden soll, heisst es. Weitergehend strebe der Bundesrat "in längerfristigen Schritten die garantierte schweizweite Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten auch in einer Stromversorgungskrise an".

Diese Ziele möchte die Regierung in der Verordnung über Fernmeldedienste verankert wissen. Bis Ende 2021 muss jetzt das zuständige Ministerium UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) dem Bundesrat eine Vorlage für ein Vernehmlassungsverfahren einreichen.

Schätzungen zufolge betragen die jährlichen Kosten für Investition, Unterhalt sowie Betrieb in einer Stromversorgungskrise 40 bis 90 Millionen Franken pro Jahr (rund 37 - 83 Mio. Euro), heisst es vom Bundesrat. Demgegenüber erwartet der Bund durch die Aufrechterhaltung des Mobilfunkbetriebs trotz einer längeren Stromunterbrechung einen Nutzen im dreistelligen Millionenbereich (bis zu rund 500 Millionen Franken, 463 Mio. Euro). Gemäss den Schätzungen würden sich die Zusatzkosten für die stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste (erste Etappe) im Bereich von 40 Rappen (cirka 37 Cent) pro Mobilfunkvertrag und Monat bewegen.

Laut der Medienmitteilung des Bundesrats basieren die Grundlagen seines Entscheids zur sogenannten "Härtung der Mobilfunknetze" auf Abklärungen des UVEK. Einbezogen in die Erarbeitung von Szenarien wurden auch das Wirtschafts- und das Verteidigungsdepartement sowie die Telekomanbieter. Der halbstaatliche Telekomkonzern Swisscom, der vom Bund die Grundversorgungskonzession für Telekommunikationsdienste bis Ende 2022 erteilt bekam, teilte heise online auf Anfrage mit, dass das Unternehmen "die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen eingehend prüfen wird. Aktuell sind für Swisscom noch eine ganze Reihe von Fragen offen. Diese müssen nun zuerst geklärt werden. Darunter fallen Fragen zur rechtlichen Grundlage, zu den Investitionen, zur praktischen Umsetzung, zur Logistik, zum Betrieb und zur konkreten Finanzierung."

(bme)