Strafanzeige wegen Audio-CD mit Kopierschutz

Ein ostwestfälischer Musikfan fühlt sich durch den Kopierschutz auf einer Musik-CD betrogen und hat eine Strafanzeige gegen die Bertelsmann Music Group erstattet.

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Von
  • Janko Röttgers

Ein ostwestfälischer Musikfan fühlt sich durch den Kopierschutz auf einer Musik-CD betrogen und hat eine Strafanzeige gegen die Bertelsmann Music Group erstattet. Der Mann hatte nach dem Kauf einer CD-Compilation mit dem Titel "Just the Best" festgestellt, dass die sich nicht auf seinem PC abspielen, nicht in MP3s umwandeln und nicht kopieren ließ. Einen entsprechenden Hinweis habe er aber nicht auf der Verpackung entdecken können, erklärte der Musikfan. Das ärgerte den Ostwestfalen so sehr, dass er nun die Verursacher auf der Anklagebank eines Gerichts sehen möchte. Sie haben sich nach seiner Meinung des Betrugs, Computerbetrugs und der Verletzung des Urheberrechts schuldig gemacht.

Den Vorwurf des Betrugs begründet der Geschädigte mit der fehlenden Kennzeichnung der CD. Bisher habe man als Verbraucher immer davon ausgehen können, eine Audio-CD auch mit dem Computer nutzen zu können, alles andere sei "völlig unüblich". Diese Unüblichkeit des Kopierschutzes werde auch durch das deutsche Urheberrecht unterstrichen, das dem Verbraucher das Recht auf Kopien im privaten Rahmen zubilligt. Ohne einen entsprechenden Hinweis müsse der Verbraucher auch davon ausgehen können, von diesem Recht Gebrauch machen zu können, wird in der Klageschrift argumentiert.

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