Amazon beantragt eine Rundfunklizenz

Amazon hat für Deutschland eine Rundfunklizenz beantragt, das Verfahren läuft noch. Es könnte um einen Streaming-Sender für die Champions League gehen.

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(Bild: Eric Broder Van Dyke/Shutterstock.com)

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Der Online-Versandhändler Amazon hat eine Rundfunklizenz beantragt. Entsprechende Medienberichte hat die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien heise online bestätigt. Das Verfahren läuft demnach aktuell noch.

Zuerst hatte das Branchenmagazin teltarif über den Amazon-Antrag berichtet. Laut teltarif hat die in München ansässige deutsche Amazon-Tochter den Antrag bereits im vergangenen November eingereicht. Es gehe darin um ein TV-Programm mit dem Namen "Prime Video Live".

Amazon hat sich bisher nicht zum Antrag der Rundfunklizenz geäußert, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat sich mit Verweis auf das laufende Verfahren ebenfalls nicht näher zu den Hintergründen des Vorgangs geäußert. Ob Amazon einen linearen TV-Kanal oder lediglich einen Streaming-Sender plant, ist unklar.

Möglich ist, dass es Amazon bei der Rundfunklizenz vor allem um die Champions League geht: Amazon hält ab der Saison 2021/22 Rechte, Dienstagabendspiele der Fußball-Königsklasse exklusiv in Deutschland zu übertragen. Für derartige Liveübertragungen könnte eine Rundfunklizenz notwendig sein.

Die üblichen On-Demand-Angebote von Amazon sind zulassungsfrei, weil sie nach dem Medienstaatsvertrag nicht als Rundfunk klassifiziert werden. Amazon besaß allerdings bereits die Rechte für Audio-Livestreams und Videoübertragungen von Bundesligapartien. Außerdem arbeitet der Versandhändler bei Amazon Prime Video mit dem Sport-Livestream-Anbieter DAZN zusammen, der bereits 2019 eine Rundfunklizenz von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bekommen hat.

Der Medienstaatsvertrag hat den Rundfunkstaatsvertrag am 7. November 2020 abgelöst. Er weicht die Grenzen zwischen den Medienformen auf: So gelten nun etwa für Livestreamer auf Internetplattformen die gleichen Regeln wie etwa für das Fernsehen.

(dahe)