Steuern sparen: Computer künftig im Jahr des Kaufs vollständig absetzen

Künftig können die Kosten für Computer und Software komplett im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden. Das bringt Vorteile für Homeoffice-Exilanten.

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Natee Meepian/shutterstock.com

(Bild: Natee Meepian/shutterstock.com)

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Von
  • Tanja Dieckmann
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Die Anschaffungskosten für Computerhardware und Software sollen künftig vollständig im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden können. Wer Ausgaben für die Ausstattung seines Homeoffice hat, kann so eventuell Steuern sparen. Darauf einigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten im Zuge des Corona-Gipfels.

Nach dem Beschluss gilt die Neuregelung auch rückwirkend zum 1. Januar 2021. Bund und Länder wollen durch die steuerliche Förderung der Anschaffung von Computern und Zubehör wie Bildschirmen, Druckern und Tastaturen sowie von Software die Wirtschaft anheizen und die Digitalisierung vorantreiben.

Wie das Portal Finanztip erklärt, konnten Computer und Software bisher nur bis zu einem Preis von etwa 950 Euro im Jahr der Anschaffung vollständig von der Steuer abgesetzt werden. War das neue Arbeitsmittel teurer, dann musste es abgeschrieben werden: Die Kosten wurden durch die Anzahl der voraussichtlichen Nutzungsjahre (für Computer: 3 Jahre) geteilt und es konnte pro Nutzungsjahr jeweils nur ein Anteil berücksichtigt werden.

Wer für seinen Computer weniger als 950 Euro ausgibt, für den ändert sich nichts – Kosten bis zu dem Preis konnten auch bisher schon vollständig sofort abgesetzt werden. Auch für Menschen, die insgesamt auf Werbungskosten unter 1000 Euro kommen, bleibt alles wie bisher: Der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1000 Euro wird ohnehin ohne Nachweis berücksichtigt.

Bereits im letzten Jahr gab es eine neue Werbungskostenregelung, die Vorteile für Menschen im Homeoffice bringen soll: So sollen auch Menschen ohne dediziertes häusliches Arbeitszimmer eine Pauschale von 5 Euro am Tag für ausschließlich im Homeoffice verbrachte Arbeitstage absetzen können – wobei die Pauschale auf 600 Euro pro Jahr begrenzt ist. Wer seinen Arbeitsplatz zu Hause ausstattet, kann nun durch die neue Regelung evtl. weitere Vorteile haben.

[Update 02.03.2021 12.15 Uhr] Das Bundesfinanzministerium hat eine Erklärung zu den neuen Abschreibemöglichkeiten veröffentlicht.

(tdi)