EuGH im Rundfunkbeitrag-Streit: Barzahlung kann eingeschränkt werden

Darf man den Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlen? Ein Rechtsstreit darüber ging bis zum EuGH. Der sieht Einschränkungen bei Barzahlungen als möglich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 231 Kommentare lesen

(Bild: Sebastian Duda/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Zwei Deutschen könnte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Niederlage drohen im Streit mit dem Hessischen Rundfunk (HR) über die Zahlung des Rundfunkbeitrags in Bargeld. Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilte das höchste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19).

Der EuGh argumentierte laut Pressemitteilung, dass es im öffentlichen Interesse liege, wenn Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen so beglichen werden, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen. Insbesondere wenn es um eine hohe Zahl von Zahlungspflichtigen ginge, deren Barzahlung für Aufwand sorge, könne die Beschränkung berechtigt sein.

Hintergrund sind die Klagen zweier Männer aus Hessen, die dem Hessischen Rundfunk angeboten hatten, den Rundfunkbeitrag in bar zu zahlen. Die Anstalt lehnte ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide. Dagegen klagten die Betroffenen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das hatte zunächst befunden, dass die Bargeld-ausschließende Beitragssatzung des HR gegen das Bundesrecht verstößt, welche Euro-Banknoten zum einzig unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Wegen Zweifeln über währungspolitische Zuständigkeiten der EU schaltete das Gericht dann aber den EuGH ein.

Nach dem Urteil vom Dienstag muss das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob es in diesem Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung mit Bargeld nicht zuzulassen. Dabei müsse insbesondere berücksichtigt werden, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich seien.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Einer der Kläger ist der Volkswirt und Handelsblatt-Journalist Norbert Häring, der sich auch in Buchpublikationen für das Zahlungsmittel Bargeld ausspricht und gegen digitale Bezahlformen argumentiert. "Der Europäische Gerichtshof hat in einem hochpolitischen Urteil der EU-Kommission und dem europäischen Gesetzgeber weitgehend freie Hand gegeben, die Kampagne zur Zurückdrängung des Bargelds auf europäischer Ebene fortzusetzen", kommentierte Häring das Urteil in einem Blogeintrag.

Die Entscheidung stelle das bisherige Rechtsverständnis über gesetzliche Zahlungsmittel "auf den Kopf". Eine Ausnahme vom Annahmezwang gebe es dieser Ansicht nach nur, wenn die beteiligten Parteien vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart haben.

Der Hessische Rundfunk bewertete das Urteil positiv. "Der EuGH hat in seiner Entscheidung ausdrücklich bestätigt, dass die Mitgliedstaaten die Bargeldzahlung im Bereich der öffentlichen Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch einschränken können", sagte Justiziarin Nina Hütt der dpa. "Dies ist zu begrüßen, da alles andere angesichts der Möglichkeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs auch nicht mehr zeitgemäß wäre." Bei der Verwaltung der mehr als 46 Millionen Beitragskonten sei die elektronische Zahlungsabwicklung insbesondere unter Kostengesichtspunkten sinnvoll.

[UPDATE, 26.01.2021, 19:20]

Die Meldung wurde mit einer Stellungnahme des Hessischen Rundfunks ergänzt.

(Mit Material der dpa) / (axk)