Ermittlungen gegen Biodata beim Staatsanwalt

Ein Verstoß von Biodata gegen die Veröffentlichungspflicht bei börsennotierten Unternehmen sei möglich, hieß es beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) hat seine Ermittlungen gegen das insolvente Software-Unternehmen Biodata an die Staatsanwaltschaft in Kassel übergeben. "Wir halten einen Verstoß gegen die ad-hoc-Publizitätspflicht für möglich", sagte eine BAWe-Sprecherin. Dem am Neuen Markt notierten Hersteller von Sicherheits-Software wird vorgeworfen, seine desolaten wirtschaftlichen Verhältnisse verschleiert zu haben.

Biodata hatte im vergangenen Jahr einen Großauftrag gemeldet, aber erst zwölf Monate später berichtet, dass der Auftrag geplatzt sei. Wichtige wirtschaftliche Entwicklungen müssen börsennotierte Gesellschaften aber möglichst zeitnah berichten. Das BAWe könnte bei einem Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht ein Bußgeld von bis zu 1,53 Millionen Euro verhängen -- oder aber, wie nun geschehen, eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft veranlassen.

In einem weiteren Verdachtsfall gegen Biodata dauern die Ermittlungen der Aufsichtsbehörde dagegen offensichtlich noch an: Anfang Oktober vergangenen Jahres kam es zu auffälligen Kursbewegungen, bevor das Softwareunternehmen mitteilte, die eigenen Planzahlen verfehlt zu haben. Das BAWe fragte daraufhin bei den Banken nach, wem bestimmte auffällige Transaktionen zuzuschreiben sind. Die Prüfung in diesem Fall könne sich aber Wochen oder Monate hinziehen, hieß es im Dezember beim BAWe. (jk)