Verwirrung um Verfügung gegen Linux-Distributor SuSE

Obwohl sich beide Parteien nach wie vor nicht zu dem schwebenden Rechtsstreit äußern wollen, kommt allmählich etwas Licht in die Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber von Rechtsanwalt Gravenreuth und dem Linux-Distributor SuSE.

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Von
  • Oliver Diedrich

Obwohl sich beide Parteien nach wie vor nicht zu dem schwebenden Rechtsstreit äußern wollen, kommt zumindest in einer Hinsicht allmählich etwas Licht in die Auseinandersetzung zwischen dem bislang ungenannten Auftraggeber von Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth und dem Linux-Distributor SuSE. Offenbar ist Krayon der Stein des Anstoßes, eine Bildbearbeitungssoftware aus dem KOffice-Paket. Der Programmname soll mit der Wortmarke "Crayon" kollidieren, die Jan Seidel von der Firma Seidel Softwareservice aus Kiel seit 1999 hält. Genutzt wird die Marke zurzeit von der ebenfalls in Kiel ansässigen Crayon Vertriebs GmbH i.G., die Mitte letzten Jahres aus dem Seidel Softwareservice ausgegliedert wurde.

Verwirrend wird die Angelegenheit allerdings durch die Tatsache, dass Krayon auf den SuSE-7.3-CDs gar nicht enthalten ist. Allerdings findet man im KDE-Startmenü einen Menüpunkt "Krayon", der bei der Installation des KOffice-Paketes eingerichtet wird -- für Markenrechtsstreitigkeiten offensichtlich ausreichend. Das KOffice-Paket auf den SuSE-CDs enthält das Bildbearbeitungsprogramm mit dem umstrittenen Namen allerdings gar nicht -- ebensowenig übrigens wie das aktuelle KOffice 1.1.1: Krayon wird bereits seit längerem nicht mehr weiterentwickelt, da das Projekt keinen aktiven Maintainer hat. Der "Krayon"-Eintrag im SuSE-Menü ist anscheinend ein Überbleibsel aus früheren Versionen der SuSE-Distribution, die das Programm noch enthalten haben.

Brisant wird diese Auseinandersetzung durch die möglichen Konsequenzen für die Open-Source-Entwicklung insgesamt, auch wenn in diesem Fall kein Entwickler direkt betroffen ist. Linux-Distributoren etwa müssen angesichts solcher Rechtsstreitigkeiten alle auf ihren CDs enthaltenen Pakete auf potenzielle markenrechtliche Probleme überprüfen -- möglicherweise mit der Konsequenz, dass sie entscheiden, ihren Kunden zukünftig den Service einer umfangreichen Softwareausstattung mit Tausenden von Programmpaketen nicht mehr bieten zu können. Dadurch würde ein wichtiger Verbreitungsweg für freie Software entfallen. Möglicherweise sind davon auch nicht-kommerzielle Distributoren wie das Debian-Projekt betroffen. Ebenso müssen sich wohl Hoster von Open-Source-Projekten wie BerliOS Gedanken über mögliche juristische Konsequenzen ihres Angebots machen.

Der aktuelle Streit um Krayon allerdings dürfte wohl gut ausgehen: Gravenreuth hatte gegenüber c't bereits angedeutet, dass sich sein Mandant mit dem Gegner einigen wolle. Eine gütliche Einigung dürfte wohl auch im Interesse von SuSE liegen. (odi)