Verfügung gegen SuSE wegen Markenverletzung vom Tisch

Der Linux-Distributor und die Kieler Crayon Vertriebs GmbH haben sich geeinigt.

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Von
  • Oliver Diedrich

SuSE und die Kieler Crayon Vertriebs GmbH haben sich geeinigt: Die einstweilige Verfügung gegen den Linux-Distributor ist vom Tisch. SuSE darf seine Distribution ab sofort wieder ausliefern.

Anlass des Streits war das Bilderverarbeitungsprogramm Krayon, das zwar im Startmenü der aktuellen SuSE-Distribution 7.3 auftaucht, auf den CDs jedoch gar nicht enthalten ist. Der Name der Software soll die Marke "Crayon" verletzen, die die Crayon Vertriebs GmbH seit 1999 hält und unter der die Kieler Firma eine eigene CD-Serie vertreibt. Rechtsanwalt von Gravenreuth hatte im Auftrag von Crayon eine einstweilige Verfügung gegen SuSE erwirkt, um die Auslieferung von CDs mit dem strittigen Programm zu verhindern.

Crayon-Prokurist Philipp Marquort sagte der c't-Redaktion, seine Firma habe im Dezember eine Abmahnung an den deutschen Linux-Distributor geschickt. Die beigefügte Erklärung, den Vertrieb der CDs mit dem Krayon-Programm zu unterlassen, wollte SuSE jedoch nicht unterschreiben -- möglicherweise, weil das Programm ja gar nicht auf den CDs enthalten ist. Daraufhin erwirkte Crayon noch im Dezember die einstweilige Verfügung. Die Zustellung hatte sich nach Angaben Gravenreuths aufgrund der Weihnachtsfeiertage bis in die erste Januarwoche verzögert.

Wie Marquort ausführte, war die aktuelle SuSE-Distribution 7.3 von der Verfügung nicht betroffen. Crayon habe gegen die Auslieferung dieser CDs nichts einzuwenden, da das Krayon-Programm nicht enthalten sei. Die einstweilige Verfügung habe lediglich verhindern sollen, dass SuSE die strittige Software in späteren Versionen seiner Distribution aufnehme. Von dem starken öffentlichen Echo auf den Vorgang sei man überrascht worden.

Mittlerweile haben SuSE und Crayon den Streit in direkten Verhandlungen durch eine "einvernehmliche Vereinbarung" beigelegt. Crayon weist ausdrücklich darauf hin, dass SuSE im Rahmen der Vereinbarung keinerlei Lizenzgebühren zahlt. Die Angelegenheit, so Crayon in einer Pressemitteilung, sei damit für beide Parteien abgeschlossen. (odi)