Einstweilige Verfügungen gegen 0190-Dialer

Zwei Unternehmen wurde untersagt, Webdialer einzusetzen, die den Verbraucher nicht genügend über den Ablauf informieren.

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Von
  • Christian Persson

Die Landgerichte Berlin und Nürnberg-Fürth haben einstweilige Verfügungen gegen zwei Anbieter von 0190-Dialern erlassen. Wie die Infoseite dialerschutz.de berichtet, wurde den Unternehmen untersagt, Webdialer einzusetzen, die den Verbraucher nicht genügend über den technischen Ablauf der Dialer-Nutzung und den damit verbundenen Dienstleistungsvertrag informieren.

Die Verfügungen wurden laut dialerschutz.de von einer Firma erwirkt, die selbst Webdialer vertreibt. Deren Rechtsvertreter Boris Höller, Bonn, zitiert die Infoseite mit den Worten "Mein Mandant hält bei seinen 0190-Dialern die Informationsvorschriften ein und will, dass es andere genau so machen." Mangelnde Transparenz und unsauber arbeitende Anbieter seien der Hauptgrund dafür, dass Webdialer in den vergangenen Monaten als Abrechnungssystem in Verruf gekommen seien. Sein Mandant wolle einen "sauberen Wettbewerb" erreichen. Er habe bewusst darauf verzichtet, die einzelnen Abnehmer der Dialer abzumahnen, und sei "an die tatsächlichen Verursacher herangetreten, nämlich die Hersteller der Programme."

Die Gerichte begründeten ihre Verfügungen unter anderem mit den seit 1. Januar 2002 geltenden neuen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Nach §§ 312b ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen Unternehmen, die im Internet Handel treiben, Verbraucher bereits bei der Produktwerbung ausführlich über die entstehenden Kosten und die Vertragsbestimmungen informieren. Außerdem muss dem Kunden nach Vertragsabschluss ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Die Richter folgten der Auffassung des Antragstellers, nach der diese Vorschriften auch auf Geschäfte mit 0190-Dialern anzuwenden seien. Die betroffenen Unternehmen haben nach Angaben von dialerschutz.de rechtliche Schritte gegen die Verfügungen angekündigt.

Siehe auch "Anonyme Abzocke - Juristische und technische gegen 0190-Dialer" in der aktuellen c't-Ausgabe. (cp)