Piratenpartei darf bei Bundestagswahl antreten
Der Bundeswahlausschuss billigte den Piraten offiziell den Parteistatus zu, damit kann die Piratenpartei im September antreten. Keine Zulassung ehielten die Pogo-Partei APPD und Die PARTEI. Letztere will gegen die Entscheidung Einspruch einlegen.
Die Piratenpartei darf bei der Bundestagswahl am 27. September antreten. Der Bundeswahlausschuss billigte ihr laut dpa am Freitag den Status einer Partei zu, damit steht den Piraten der Weg zu einer Kandidatur offen. Die Partei will mit der Forderung nach freiem Zugang zu Wissen und Kultur im Internet in den Bundestag einziehen. Sie hat inzwischen nach eigenen Angaben fast 4400 Mitglieder und 16 Landesverbände. Zudem hat ihr der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss mit seinem Übertritt aus der SPD bis zum Herbst vorübergehend den ersten Parlamentssitz beschert.
Allerdings betont der Wahlausschuss auch: "Nur Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen." Für die Wahlvorschläge aller anderen Vereinigungen, die der Wahlausschuss als Parteien anerkannt hat, müssen dem zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschuss eine je nach Land variierende Zahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorgelegt werden – dies hat die Piratenpartei noch nicht in allen Bundesländern geschafft, in Nordrhein-Westfalen gibt es zudem Schwierigkeiten wegen nicht anerkannter Unterstützungsunterschriften.
Abgelehnt wurden laut dpa bei der Bundestagswahlausschuss-Sitzung unter anderem die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) und die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), deren Vorsitzender der ehemalige Chefredakteur der Satirezeitschrift "Titanic", Martin Sonneborn, ist. Beiden Parteien sprach Bundeswahlleiter Roderich Egeler die Ernsthaftigkeit ab und kritisierte mangelnde Organisationsstrukturen. "Wir werden definitiv dagegen Einspruch einlegen", sagte Sonnenborn der dpa. Die Partei habe rund 8000 Mitglieder und erfülle die Kriterien.
Bei der APPD zitierte Ausschuss-Mitglied Johannes Risse (SPD) aus dem Rechenschaftsbericht. "Unter Punkt 6 steht: 'Keiner in der Partei hat mal wieder was gemacht'". Auf die Frage, warum die Pogo-Partei nur mit drei Landeslisten antreten wolle, sagte der Vorsitzende Volker Stoi: "Die anderen Landesverbände befinden sich im Untergrund." Der APPD, die 2005 insgesamt rund 7200 Stimmen gewonnen hatte und mit Slogans wie "Euch die Arbeit, uns das Vergnügen", aufgetreten war, wurde insgesamt eine mangelnde Parteistruktur attestiert. Egeler stellte fest, dass 2008 beim Parteitag nur zwölf Mitglieder anwesend waren.
Zur Bundestagswahl im September 2009 siehe auch:
- Wahlzentrale bei StudiVZ: Angela Merkel punktet
- Grundsatzdebatte im Bundestag über Achtung der Grundrechte
- FDP "glasklar" gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen
- Tauss: Viele Abgeordnete können sich unter "Internet" weniger vorstellen als unter einer Kuh
- Mit Westerwelle gruscheln und der "Kanzlerin" zwitschern
- Die Politik entdeckt das Web 2.0
Zu den Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2009 siehe auch:
- Piratenpartei tritt für digitale Freiheit ein
- CDU und CSU wollen Rechtsverletzungen im Netz "effektiv unterbinden"
- Linke fordern "Fair Work"-Siegel für Medienprodukte
- SPD will Einführung einer Kultur-Flatrate prüfen
- Die Grünen wollen die Internetfreiheit bewahren
- FDP will die "Internetrepublik Deutschland" verwirklichen
(vbr)