Schärfere Jugendschutzbestimmungen für neue Medien beschlossen

Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Erfurt hat das Bundeskabinett heute eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes beschlossen.

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Von
  • Tanja Eckel

Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Erfurt hat das Bundeskabinett heute eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Demnach sind vor allem schärfere Bestimmungen für gewaltverherrlichende Videofilme und Computerspiele geplant. Noch vor der Bundestagswahl im September soll die neue Regelung in Kraft treten. Allerdings betonte der Staatssekretär im zuständigen Bundesfamilienministerium, Peter Haupt, der Kabinettsbeschluss sei eine "Formulierungshilfe" für die beiden Regierungsfraktionen, die beschleunigt einen Gesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg bringen wollen. Die erste Lesung im Bundestag werde voraussichtlich schon in der kommenden Woche sein. Bereits am 12. Juli solle die Vorlage abschließend vom Bundesrat behandelt werden, dessen Zustimmung notwendig sei. Die Ministerpräsidenten hätten beim Gespräch mit dem Kanzler Unterstützung zugesagt.

Künftig soll es auch bei Computerspielen eine verbindliche und nicht nur als Empfehlung zu verstehende Altersgrenze für Kinder und Jugendliche geben. Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellungen, verboten. Zudem kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bisher hieß sie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) in Zukunft auch bei allen neuen Medien eingreifen und gewaltdarstellende Inhalte auf den Index setzen. Dies soll auch für das Internet gelten. Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird zudem neu geregelt: Anders als bisher kann sie künftig auch ohne Antrag gegen jugendgefährdende Darstellungen tätig werden.

Der Jugendmedienschutz soll auch systematisch neu gegliedert werden. Künftig werde zwischen so genannten Trägermedien wie Büchern, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs sowie DVDs und so genannten Tele-, sprich Online-Medien unterschieden, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Selbst ohne eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die Krieg verherrlichen und die Menschenwürde verletzen, mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden können.

Christoph Böhr, Vorsitzender der CDU-Wertekommission Deutschland, warnt indes vor blindem Aktionismus. Das angestrebte Verbot von Video- und Computerspielen gehe ins Leere, denn Kinder könnten sich ohne weiteres über das Internet Spiele von Anbietern in Japan, Singapur oder aus den USA herunterladen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) versuche, "die Debatte mit Worthülsen an sich zu ziehen". Er sei sich mit Sicherheit darüber im Klaren, dass er keine Handhabe besitze, ein derartiges Verbot wirksam durchzusetzen.

Böhr fordert eine konsequente Anwendung der bestehenden Regelungen, statt nach immer neuen Regeln und Verboten zu rufen. So werde etwa der Paragraf 131 des Strafgesetzbuches, der für die grausame und unmenschliche Darstellung von Gewalt Freiheitsstrafen androhe, kaum angewendet. Ganz anderer Ansicht als der Chef der Unions-Wertekommission scheint da der Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber zu sein: Er forderte gerade erst wieder ein generelles Verleihverbot für "Gewaltvideos" und "Killerspiele sowie eine generelle Reglementierung des Internet.

Zu den Geschehnissen in Erfurt und der Diskussion um die Ursachen siehe auch die Berichterstattung in Telepolis und im heise-Newsticker: (tec)