Verbraucherschutzministerium schaltet sich in Streit um Telekom-Rechnungen ein

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz reagiert auf Beschwerden von Kunden der Deutschen Telekom über Ungereimtheiten bei Rechnungen.

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Von
  • Ekkehard Jänicke

Im Streit um mutmaßlich überhöhte Telefonrechnungen der Deutschen Telekom hat sich nun auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) eingeschaltet. Es liege eine große Anzahl von Beschwerden gewerblicher und privater Telekomkunden vor, deshalb bestehe nun Handlungsbedarf, verlautete aus dem Ressort von Ministerin Renate Künast.

Nicht selten hätten Kunden berichtet, dass das Unternehmen ihnen monatelang jegliche Antwort auf Reklamationen schuldig geblieben sei, die sie beim jeweils zuständigen Kundencenter der Telekom geäußert hätten. Nicht einmal Eingang oder Bearbeitung seien bestätigt worden. Auch das Anrufen der 0800-Hotline-Nummern beschleunige die Bearbeitungszeiten in der Regel nicht.

Beschwerden über fälschlich mit der Telefonrechnung geforderte beziehungsweise abgebuchte Entgelte für Leistungen von Telekom-Tochterunternehmen wie T-Online würden auch dann an diese Töchter verwiesen, wenn der betreffende Rechnungsempfänger gar nicht Kunde bei ihnen sei und geltend mache, er habe gar keine Leistungen von ihnen in Anspruch genommen. Wenn ein Kunde dann auf eigene Faust Zahlungen mindere oder rückbuchen lasse, etwa ein monatlich abgebuchtes Entgelt für einen unzutreffenden T-Online-Tariftyp, kämen sogar im laufenden Klärungsverfahren Vertragskündigungen des gesamten Fernmeldeanschlusses seitens der Telekom vor.

Von ähnlichen Beschwerden, wie sie sich beim Ministerium gesammelt haben, berichten im Übrigen auch Verbraucherzentralen.

Das Künast-Ressort führt zur Zeit eine "Sachkundeprüfung" zu einem Gutachten durch, welches ein vereidigter Bonner Sachverständiger im Auftrag der Telefonkundengemeinschaft Communitel zu angeblichen Falschabrechnungen der Telekom erstellt hat. Die wiederum hat eine einstweilige Verfügung gegen das Gutachten erwirkt. Der Verfügungsbeschluss soll allerdings nach Meinung von Regierungsexperten rechtlich nicht zu halten sein. Wie heise online aus informierten Kreisen erfuhr, hat die Bundesregierung diese Einschätzung auch bereits in dieser Woche anlässlich eines Treffens auf Fachebene zwischen Vertretern der Telekom und des Verbraucherschutzministeriums deutlich signalisiert. (Ekkehard Jänicke)/ (psz)