Best of Informationsfreiheit: Datenschutz und Gedöns

Informationsfreiheitsgesetze sollen zu Transparenzgesetzen werden, fordern die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – wieder einmal.

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(Bild: Illus_man/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Arne Semsrott
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In der vergangenen Woche haben sich die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wie jedes Jahr zu einer Konferenz getroffen und wie nach jeder Konferenz ein paar Forderungen verabschiedet: Informationsfreiheitsgesetze sollen zu Transparenzgesetzen werden, Geheimdienste transparenter werden. Das sind gute Forderungen, wenngleich sie nicht wirklich neu sind. Die gleichen Forderungen gab es von den Beauftragten schon in den Jahren 2013 bzw. 2016. Aber nun gut, so ist das mit der Informationsfreiheit in Deutschland: Steter Tropfen höhlt den Stein, wenn sich nix ändert, muss man Forderungen eben öfters anbringen.

Best of Informationsfreiheit

Arne Semsrott

Freie Informationen sind eine Voraussetzung für Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Das Problem dabei ist nur, dass sich auch bei den Beauftragten für Informationsfreiheit leider nur sehr wenig ändert. Seit vielen Jahren sind die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern gleichzeitig für Informationsfreiheit zuständig. In der Theorie passt das wunderbar: Datenschutz und Informationsfreiheit als zwei Seiten einer Medaille: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“.

In der Praxis ist die Medaille allerdings ziemlich verbogen. Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung sind die Beauftragten zuallererst Beauftragte für Datenschutz. Die Zuständigkeit für Informationsfreiheit gerät dabei leicht in Vergessenheit (oder ist wie in Sachsen-Anhalt noch nicht einmal in der offiziellen Bezeichnung des Beauftragten zu finden).

Die Behörde des Bundesbeauftragten Ulrich Kelber beispielsweise hat 21 Referate – gerade einmal eines davon ist für Informationsfreiheit zuständig. In den Ländern sieht es ähnlich aus, wobei bei manchen Landesbeauftragten gerade einmal eine halbe oder Viertelstelle für die Informationsfreiheit vorgesehen ist. Damit sind die meisten Beauftragten tatsächlich sehr ineffektiv: Wer in den meisten Bundesländern die Beauftragten um Vermittlung bittet, weil Behörden Anfragen nicht beantworten, erhält oft erst nach Monaten eine Antwort – wenn es in der Regel eh schon zu spät ist.

Das ist aus einer Organisationsperspektive durchaus nachvollziehbar: Für Datenschutz gibt es mehr öffentliches Bewusstsein und mehr Haushaltsmittel. Es gibt mit der DSGVO anders als bei der Informationsfreiheit eine klare rechtliche Grundlage, die den Beauftragten die Befugnis gibt, Anordnungen und sogar Bußgelder zu erlassen. Und es ist deutlich einfacher, gegen einen gläsernen Bürger zu kämpfen als für einen gläsernen Staat. Während Datenschutzbeauftragte sich leicht durch Kritik an Google und Facebook profilieren und Verbote fordern können, müssen sie als Befürworter von Informationsfreiheit zwischen verschiedenen Grundrechten abwägen, die direkt in ihren Aufgabenbereich fallen.

Außerdem machen sie sich schnell Feinde in direkter Umgebung. Die Verwaltungen, aus der viele Datenschutzbeauftragte selbst stammen – die neue Beauftragte in Nordrhein-Westfalen arbeitete direkt zuvor etwa im dortigen Innenministerium – sind weiterhin keine Fans der Herausgabe „ihrer“ Informationen. Stattdessen spielen sie Datenschutz und Informationsfreiheit gegeneinander aus. Kaum eine Beauftragte hat sich einmal zu einer Bemerkung hinreißen lassen, dass Informationsfreiheit in manchen Fällen auch wichtiger als Datenschutz sein könnte.

Die Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen zeigen, dass auch mit geringer Ausstattung das Thema Transparenz vorangetrieben werden kann. Sie haben mehr Stellen für die Informationsfreiheit vorgesehen, machen eigene Schulungen mit der Verwaltung und gehen mit Gesetzesinitiativen für mehr Transparenz an die Öffentlichkeit. Sie bleiben allerdings die Ausnahme.

Zumal es durchaus auch Beauftragte für Informationsfreiheit gibt, die offenkundig selbst keine Freund:innen von Informationsfreiheit sind, was man spätestens merkt, wenn man Dokumente zur Arbeit der Beauftragten selbst anfragt. Der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte, der erst seit 2018 auch für die Informationsfreiheit zuständig ist, kritisierte in seinem ersten Jahresbericht zu dem Thema nicht etwa die Verwaltung, sondern Bürger:innen, die sich wegen Fristüberschreitungen von Behörden an ihn gewandt hatten. Dass sie sich wegen rechtswidrigen Verhaltens der Beamten beschwerten, sei „kleinlich“, schrieb er im Bericht.

Die einen können also nicht, die anderen wollen nicht. Der internationale Vergleich zeigt, wie effektiv für Informationsfreiheit gekämpft werden kann: In vielen anderen Ländern gibt es eigenständige Beauftragte nur für Informationsfreiheit, die mit weitergehenden Befugnissen ausgestattet sind und sich auf ihr Kernthema konzentrieren können. Der Beauftragte für Informationsfreiheit in Mexiko kann auf rund 200 MitarbeiterInnen zurückgreifen, sein britisches Pendant auf einige Dutzend. Sie verhängen bei falschen Auskünften Strafgelder und haben Weisungsrecht gegenüber anderen Behörden.

Dabei ist das Thema der Informationsfreiheit viel zu wichtig, um es im Schatten des Datenschutzes verkümmern zu lassen. Gerade in Zeiten des schwindenden Vertrauens in die Demokratie sollte die Öffnung der Verwaltung vorangetrieben werden. Die Schaffung eigenständiger Beauftragter für die Informationsfreiheit wäre ein erster Schritt dahin.

Einen wirklichen Unterschied in der Welt der Informationsfreiheit haben in den vergangenen Jahren vor allem Bürger:innen selbst gemacht. Organisationen und Medien, die angefragt, geklagt und mit Kampagnen für mehr Transparenz gesorgt haben. Bis es also tatsächlich einflussreiche Beauftragte für Informationsfreiheit gibt, bleibt wohl nur eins: Wenn es voran gehen soll mit der Transparenz und der Demokratie, sind wir alle Beauftragte für Informationsfreiheit.

(bme)